IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Unsere elektronischen Kontaktmöglichkeiten
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Unter Formulare & Leistungen   Alle Formulare   Anträge und Mitteilungen können Sie das passende Formular auswählen.

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Die Kontaktformulare können Sie ohne vorherige Registrierung bei ELSTER verwenden.

Video

Erklärvideo Elektronischer Kontakt

01:52 Minuten

Je nach Anliegen gibt es unterschiedliche Wege der elektronischen Kontaktaufnahme:

Steuerliche Fragen

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Für Ihre Anliegen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto diverse Formulare, die Sie online ausfüllen und Ihrem Finanzamt direkt elektronisch übermitteln können. Hierfür benötigen Sie keine Einwilligung zur E-Mailkommunikation. 

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich bei ELSTER registrieren.

 

  Sie möchten sich nicht bei ELSTER registrieren?

Ohne Registrierung können Sie eine steuerliche Frage auch über das ELSTER-Kontaktformular stellen.


Bitte beachten Sie: Ihr Finanzamt kann Ihnen nur per E-Mail antworten, wenn Sie schriftlich eingewilligt haben. Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen. 

 

Sie haben noch keine Steuernummer erhalten, haben nur ein Aktenzeichen oder die Eingabe Ihrer Steuernummer ist nicht möglich?

  • Bei Anliegen zur Grundsteuer wählen Sie im ELSTER-Kontaktformular im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Aktenzeichen“ und tragen dort Ihr Aktenzeichen ein.
  • In allen anderen Fällen wie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wählen Sie im ELSTER-Kontaktformular im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Zuständiges Finanzamt“. Ihr Aktenzeichen oder Ihre Steuernummer können Sie dann - falls vorhanden - im Betreff der Nachricht angeben, damit Ihr Anliegen schnell zugeordnet und bearbeitet werden kann.

 

Nicht-steuerliche Fragen

  Nicht-steuerliche Fragen

Für nicht-steuerliche Fragen, beispielsweise zu den Servicezeiten Ihres Finanzamts oder technischen Fragen zu ELSTER, steht Ihnen ein eigenes ELSTER-Kontaktformular zur Verfügung. 

Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen. 

Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW

Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW

Bei Fragen an die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW können Sie Ihr Anliegen über das eigene Kontaktformular des entsprechenden Finanzamts schicken.

Dieses finden Sie in der Kontaktspalte der jeweiligen Finanzamtsseite. 

Die Finanzamtsseiten finden Sie über den Menüpunkt "Mein Finanzamt".

Dort finden Sie eine Liste aller Finanzämter für

Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen. 

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