IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Grundsätzlich gilt: Wird eine Zahlung nicht bis zum Ablauf des Tages der Fälligkeit entrichtet, entstehen Säumniszuschläge. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent. Für die Berechnung wird die rückständige Steuer auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Geregelt ist dies im § 240 der Abgabenordnung.

Das klingt kompliziert? Ist es aber nicht!

Säumniszuschläge entstehen übrigens nicht auf steuerliche Nebenleistungen wie Verspätungszuschläge.

Ein kurzes Beispiel:

  • Sie schulden Ihre Einkommensteuer in Höhe von 375 Euro.
  • Die Steuer sollten Sie bis zum Montag, den 8. März zahlen.
    Mittlerweile ist der 20. April. Sie haben es versäumt, die Zahlung zu leisten. 

Das Ergebnis:

  • Die Säumnis besteht bislang für einen vollen Monat und einen angefangenen Monat. Der Säumniszuschlag beträgt damit 2 Prozent.
  • Die Steuerschuld wird für die Berechnung auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Das ergibt einen Betrag von 350 Euro.
    Der Säumniszuschlag beträgt also bisher 350 Euro * 2 Prozent = 7 Euro.

 

Zahlungsschonfrist

Es gibt aber noch die sogenannte Zahlungsschonfrist – weil es mal vorkommen darf, dass eine Zahlung leicht verspätet überwiesen wird.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Säumniszuschlag bei einer Verspätung von bis zu 3 Tagen nicht erhoben wird. Es handelt sich um die sogenannte Zahlungsschonfrist. Aber was bedeutet das für Sie?

Ein Beispiel:

  • Ihre Einkommensteuer sollten Sie bis zum Montag, den 8. März zahlen.
  • Am Dienstag, den 9. März fällt Ihnen dies ein. Sie überweisen umgehend und der Betrag wird am 10.März auf dem Konto des Finanzamtes gutgeschrieben.

Das Ergebnis:

  • Grundsätzlich haben Sie zu spät gezahlt, da Ihre Zahlung erst am 10. März auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen ist.
  • Da die Säumnis aber weniger als 3 Tage war, fordert das Finanzamt die Säumniszuschläge nicht von Ihnen. Sie müssen also keine Säumniszuschläge zahlen.

Zahlen Sie nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsschonfrist, berechnen sich die Säumniszuschläge übrigens wieder ab dem ersten Tag der Verspätung. Sie müssen die entstandenen Säumniszuschläge zusätzlich zu Ihrer Steuer zahlen.

 

Wie Sie erfahren, in welcher Höhe Sie Säumniszuschläge zahlen müssen

Zahlen Sie die Steuern nicht bis die Mahnung oder Vollstreckungsankündigung versandt wird, können Sie die Höhe der Säumniszuschläge auf den Schreiben finden. Auf diesen wird die gesamte Steuerschuld mitsamt den Säumniszuschlägen ausgewiesen.

Säumniszuschläge werden bis zur vollständigen Zahlung fortlaufend berechnet, entstehen also für jeden angefangenen Monat der Säumnis weiter, bis die Steuerschuld gezahlt wurde.

Kennen Sie bereits die ELSTER-Kontenabfrage? Sie ermöglicht Ihnen, Ihre Zahlungsangelegenheiten beim Finanzamt online einzusehen.

 

Bitte beachten Sie aber:

Sie sollten eine Zahlung nicht unnötig hinausschieben, denn letztendlich drohen Ihnen weitere Konsequenzen – angefangen bei einer Mahnung bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen.

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