Elektronische Abgabepflicht
Haben Sie schon geprüft, ob Sie Ihre Steuererklärungen elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln müssen?
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Haben Sie schon geprüft, ob Sie Ihre Steuererklärungen elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln müssen?
Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung gilt für die
Art der Steuererklärung | Verpflichtung zur elektronischen Abgabe |
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Einkommensteuererklärung | wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen Hinweis: |
Umsatzsteuererklärung | in jedem Fall |
Gewerbesteuererklärung | in jedem Fall |
Körperschaftsteuererklärung | in jedem Fall |
Feststellungserklärung | in jedem Fall |
Anlage EÜR | wenn die Einkommensteuererklärung elektronisch übermittelt wird |
Umsatzsteuervoranmeldung | in jedem Fall |
Lohnsteueranmeldung | in jedem Fall |
Beachten Sie bitte:
Sind Sie zur elektronischen Abgabe verpflichtet, gelten in Papierform eingereichte Steuererklärungen als nicht abgegeben. Papiervordrucke für die oben genannten Bereiche werden daher nicht mehr ausgegeben.
Die Finanzverwaltung bietet Ihnen im Internet ein kostenloses Angebot für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung unter www.elster.de an.
Die Internetseite www.elster.de enthält detaillierte Informationen zur Übermittlung und zum Registrierungsprozess. Weitere hilfreiche Tipps zur Erstellung Ihrer Steuererklärung über ELSTER erhalten Sie in den Videos auf ELSTER.
Eine Ausnahme von der gesetzlichen Übermittlungspflicht kommt nur in Betracht, wenn die elektronische Datenübermittlung für Sie wirtschaftlich/persönlich unzumutbar wäre. Das ist dann der Fall, wenn Sie keinen PC besitzen und die Schaffung der technischen Möglichkeiten nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn Sie nach Ihren individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.
Diese Ausnahmegenehmigung können Sie schriftlich – unter Darlegung der Gründe – bei Ihrem Finanzamt beantragen.
Weitere Informationen zur elektronischen Abgabepflicht bekommen Sie auch in diesem Merkblatt.