Erbschaftsteuer
Grundsätzlich ist der Erbfall oder das Erbe sicherlich das Erste, an das Sie denken, wenn Sie sich Gedanken zu dieser Frage machen. Es gibt aber auch weitere Vorgänge, die ebenfalls der Erbschaftsteuer unterliegen. Welche das unter anderem sein können, zeigt die folgende Aufzählung:
- Erwerb durch Erbanfall
- Erwerb durch Vermächtnis
- Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs
- Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall
- Erwerb aufgrund eines vom Erblasser oder von der Erblasserin abgeschlossenen Vertrages (zum Beispiel einer Lebensversicherung)
- Abfindung eines Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch
- Erwerb aufgrund einer vom Erblasser oder von der Erblasserin angeordneten Auflage oder Bedingung.
Wie Sie mit solchen Erwerben erbschaftsteuerlich umgehen müssen, erfahren Sie in dem Beitrag "Anzeigepflicht bei Erbe und Schenkung".