Ihre Unterstützungsleistungen an Angehörige sind nur dann abzugsfähig, wenn diese bedürftig sind. Gerade bei Auslandssachverhalten sind Sie besonders gefordert, derartige Nachweise zu erbringen.
Bei Unterhaltsempfangenden im Ausland haben Sie daher auf Anforderung des Finanzamts als Nachweis für die Bedürftigkeit eine durch die ausländische Heimatbehörde und die unterstützte Person bestätigte Unterhaltserklärung einzureichen. Um Sie dabei zu unterstützen, finden Sie im Formularcenter auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zweisprachige Unterhaltserklärungen in den gängigsten Sprachen.
Wurde das Geld überwiesen, ist dies grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege zu belegen. Die Belege müssen die unterhaltene Person bzw. eine Person aus dem unterstützten Haushalt als Empfängerin bzw. Empfänger und im Regelfall als Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber ausweisen.
Haben Sie das Geld persönlich übergeben, brauchen Sie einen Nachweis über die Geldabhebung und eine unterschriebene detaillierte Empfangsbestätigung getrennt für jeden übergebenen Betrag. Zwischen Abhebung und Geldübergabe dürfen maximal 14 Tage liegen. Außerdem muss die für die Geldübergabe angetretene Reise anhand geeigneter Unterlagen, beispielsweise durch einen Grenzübertrittsvermerk im Pass, einem Tankbeleg, einem Flugschein oder einer Fahrkarte, nachgewiesen werden.
Hinweis:
Zahlen Sie Unterhalt an ein Mitglied Ihres Haushalts, müssen Sie die Unterhaltsleistungen nicht einzeln nachweisen. Das Finanzamt geht zu Ihrem Gunsten davon aus, dass Sie jährliche Ausgaben bis zum Höchstbetrag hatten.