Basisversorgung
Wie läuft die Besteuerung?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Und was ist die sogenannte Öffnungsklausel?

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Wie läuft die Besteuerung?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Und was ist die sogenannte Öffnungsklausel?
Leistungen aus
unterliegen seit 2005 grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung . Aufgrund des Systemwechsels im selben Jahr werden sie nach und nach mit einem höheren „Besteuerungsanteil“ versteuert.
Definition: Unter Rürup-Rente sind Leistungen aus einem sogenannten Rürup-Vertrag zu verstehen. Ein Rürup-Vertrag ist eine Rentenversicherung, die bestimmte Kriterien zu erfüllen hat. Er liegt vor, wenn
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Bestimmte Leistungen sind allerdings steuerfrei. Weitere Informationen zur Steuerfreiheit von Alterseinkünften erhalten Sie in dem Beitrag "Besteuerung von Renten und Pensionen".
Der Besteuerungsanteil ist der steuerpflichtige Teil der Rente. Dieser unterscheidet sich in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns.
Da die steuerliche Behandlung der Alterseinkünfte im Jahr 2005 neu geregelt wurde, wird für die Besteuerung von Leistungen aus der Basisversorgung derzeit eine Übergangsregelung angewendet. Dabei steigen sowohl die Besteuerung der Renten als auch der Abzug der Beiträge zur Altersvorsorge schrittweise an. Ab dem 1. Januar 2023 sind die Beiträge zur Altersvorsorge inzwischen sogar in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig. Hinsichtlich des Besteuerungsanteils der Leistungen wird im Jahr 2058 100 Prozent der Leistung der Besteuerung unterliegen. Für jede Leistung wird der anteilige Rentenbetrag gesondert ermittelt, der bei der Berechnung der Einkommensteuer als steuerpflichtiger Teil der Rente zu berücksichtigen ist (Besteuerungsanteil).
Definition: Kohortenbesteuerung |
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Der schrittweise Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erfolgt nach dem Kohortenprinzip. Die Besteuerung der Rente mit dem Besteuerungsanteil, der abhängig ist vom Jahr des Rentenbeginns, wird also auch Kohortenbesteuerung genannt. |
Wenn Sie bereits länger eine Rente beziehen oder 2005 erstmals eine Rente erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihre Renten zu 50 Prozent versteuert werden. Wenn Sie nach dem Jahr 2005 erstmalig eine Rente beziehen, erhöht sich der steuerpflichtige Teil der Rente je nach Jahr des Rentenbeginns.