IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.finanzamt.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der darin referenzierten EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) teilweise konform. Die Einhaltung der Anforderungen wurden im Juni 2023 erneut überprüft. Es wurde ein abschließender Barrierefreiheitstest nach dem Testverfahren des BITV-Tests vom Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit der Deutsche Telekom MMS GmbH durchgeführt. Im Benutzbarkeitstest wurde die Zugänglichkeit der Anwendung aus Sicht verschiedener Personengruppen geprüft. Dies kann der dargestellten Gesamtbewertung entnommen werden.

PersonengruppenZugänglichkeit
sehbeeinträchtigte Personengut zugänglich
blinde Personeneingeschränkt zugänglich
motorisch beeinträchtigte Personengut zugänglich
hörgeschädigte Personensehr gut zugänglich
kognitiv beeinträchtigte Personengut zugänglich

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss wurden weitere Optimierungen vorgenommen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Folgende Barrieren wurden festgestellt:

  • Die Überschriftelemente sind nicht hierarchisch korrekt eingesetzt, da die Hauptüberschrift auf Ebene 1 und die folgende Überschrift auf Ebene 3 angeordnet ist.
  • Blinde Nutzerinnen und Nutzer können visuell dargestellte Gruppen in den Formularen nicht erkennen, wenn sie in der Formularnavigation mit der Tabulatortaste arbeiten. Dies betrifft beispielsweise die Funktion von Filter-Buttons unter „Steuer-ABC“ und „FAQ“, da deren übergeordnete Beschriftung nicht ausgegeben wird.
  • Wenn ein Suchergebnis fokussiert wird, gibt der Screenreader den gesamten Inhalt des Elements nacheinander aus. Daher können blinde Nutzerinnen und Nutzer sie nicht effizient wahrnehmen und bedienen.
  • Unter dem „Steuerkalender“ ist das richtige Eingabeformat für die Datumsangaben nicht zu erkennen, da in den Eingabefeldern lediglich ein unvollständiger Eingabehinweis auftaucht und dieser dreimal hintereinander ausgegeben wird.
  • Die Fehlermeldung für eine nicht kompatibel ausgewählte Datei in einem Kontaktformular wird vom Screenreader nicht direkt ausgegeben. Die Seite muss erst erneut gelesen werden, um festzustellen, ob Meldungen vorhanden sind. Darüber hinaus wird der Button „Dateien auswählen“ als „Keine auswählen“ ausgegeben.
  • Die vorhandenen Sprungmarken, mit denen Tastaturnutzende zu bestimmten Seitenbereiche navigieren können, haben kein definiertes Ziel. Folglich ist keine effiziente Nutzung möglich.
  • Beschriftungen von Links werden teilweise unverständlich wiedergegeben bzw. sind einige Links mit dem Linktext doppelt beschriftet, weshalb der Screenreader die gleiche Information zweimal ausgibt.
  • Unter „Elektronische Kontaktmöglichkeiten“ und „Gewinnermittlung“ besitzen die Tab-Elemente zwei unterschiedliche Rollen (Tab und Link). Folglich werden beide Rollen nacheinander ausgegeben.
  • Einige Pagination-Buttons werden vom Screenreader nicht mit der richtigen Rolle ausgegeben, sodass blinde Nutzerinnen und Nutzer den Zweck und die korrekte Bedienung der Elemente nur schwer erkennen.
  • Einige deaktivierte interaktive Elemente unter „Steuer-ABC“ werden vom Screenreader weiterhin als aktiv ausgegeben, da diese nur visuell deaktiviert dargestellt werden. Auch Buttons zum Ausklappen geben den Status des nicht erweiterten Buttons als „erweitert“ falsch aus.
  • Im Header sind zwei Links zur Startseite über „Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen“ auf der linken Seite und „Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen“ auf der rechten Seite vorhanden. Beide Links besitzen den gleichen Zweck und werden fokussiert, sodass überflüssige TAB-Schritte für Tastaturnutzende entstehen.
  • Teilweise werden Elemente noch in Englisch beschriftet.

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. April 2022 erstellt. Dazu wurde von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld der umfangreiche WCAG-Test durchgeführt. Am 21. September 2023 wurde die Barrierefreiheitserklärung aufgrund der Ergebnisse aus dem im Juni 2023 erneut durchgeführten Barrierefreiheitstest überarbeitet.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Impressum Kontaktdaten für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Darüber hinaus können Sie über das anhängende Formular "Barriere melden: Feedback-Mechanismus" weitere Barrieren melden, die bislang nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen wurden. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen. 

Achtung: 

Das nachfolgende Formular dient nicht für steuerliche Fragen. Bei Fragen in steuerlichen Angelegenheiten - allgemein oder zu Ihrem persönlichen Fall - wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Formular "Barriere melden: Feedback-Mechanismus"

Pflichtfeld

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse @email senden.

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen senden.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.