IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Umsatzsteuer: Eine kurze Einführung


Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie grundsätzlich jeden Ihrer Umsätze zu versteuern. Die Umsatzsteuer stellen Sie zunächst Ihren Kundinnen und Kunden in Rechnung und führen diese anschließend an das Finanzamt ab. Gleichzeitig können Sie die Umsatzsteuer, die Ihnen im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, als sogenannte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Im Ergebnis müssen Sie so nur die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer zahlen. Neben dieser grundsätzlichen Regel gibt es noch eine Reihe von Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten. Die Grundzüge des Themas Umsatzsteuer stellen wir Ihnen hier vor.
 

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