Formen der Außenprüfung
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Formen einer Außenprüfung.

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Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Formen einer Außenprüfung.
Während einer Außenprüfung schaut sich eine Prüferin oder ein Prüfer aus Ihrem Finanzamt Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit etwas genauer an. Dabei gibt es verschiedene Formen der Außenprüfung.
Doch vorab: Alle diese Prüfungen haben einen ähnlichen Ablauf. Diesen finden Sie ausführlich in dem Beitrag "Ablauf einer Außenprüfung" beschrieben.
Eine Lohnsteuer-Außenprüfung kann bei Ihnen stattfinden, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. Kurz gesagt, Sie beschäftigen Arbeiternehmerinnen und/oder Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen.
Wenn Sie für Ihre Angestellten Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen müssen, dann kann es sein, dass Ihr Finanzamt zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung vorbeikommt. Hierbei werden dann insbesondere die Sachverhalte geprüft, die für die Lohnsteuer relevant sind.
Haben Sie mehr als 20 Angestellte, so können bei Ihnen sogenannte Anschlussprüfungen stattfinden, die nahtlos an die Vorprüfung anschließen.
Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung kann bei Ihnen stattfinden, wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind.
Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung werden meist nicht ganze Jahre, sondern einzelne Voranmeldungszeiträume geprüft. Hierbei werden die Sachverhalte rund um die Umsatzsteuer und Vorsteuer geprüft.
Die Amts-Betriebsprüfung ist die reguläre Form der Betriebsprüfung. Hierbei prüft eine Prüferin oder ein Prüfer Ihren Betrieb umfassend im Hinblick auf alle steuerlichen Sachverhalte. Meist werden sämtliche Steuerarten für drei aufeinanderfolgende Jahre geprüft. Für die meisten Betriebe liegt die Zuständigkeit für eine Außenprüfung bei der Amtsbetriebsprüfungsstelle in einem der 104 Finanzämter in NRW. In der Regel ist das Finanzamt zuständig, in welchem auch Ihre Steuerklärung bearbeitet wird.
Unter der Finanzamtsauskunft finden Sie heraus, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.
Überschreitet Ihr Betrieb zum Beispiel eine bestimmte Umsatz- oder Gewinngröße, so gilt dieser als Großbetrieb. Für Großbetriebe (G-Betriebe) liegt die Zuständigkeit für eine Außenprüfung bei Ihrem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Wann ein Betrieb als Großbetrieb gilt, kann dem BMF-Schreiben vom 15.12.2022 entnommen werden. Auch in anderen Fällen kann ein Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung für die Prüfung bei Ihnen zuständig sein.
Hier finden Sie eine Liste der Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in Nordrhein-Westfalen.
Neben den zuvor dargestellten Außenprüfungen gibt es auch noch die sogenannten „Nachschauen“. Welche es gibt und was bei einer „Nachschau“ passiert, finden Sie in dem Beitrag „Nachschau“.