Ja, das geht.
Von folgenden Angehörigen können Sie sich ohne Bezahlung bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten beraten und vertreten lassen:
• Verlobte/Verlobter (auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
• Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner,
• Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie (auch dann, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft, die die Beziehung begründen, beendet sind),
• Geschwister,
• Kinder von Geschwistern,
• Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner der Geschwister,
• Geschwister der Ehegattin/des Ehegatten oder Lebenspartnerin/des Lebenspartners,
• Geschwister der Eltern,
• Pflegeeltern und Pflegekinder bei einem auf Dauer angelegtem Pflegeverhältnis