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Kinder bis 18 Jahre

Kinder bis 18 Jahre

In der Zeit ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen den Bezugspersonen (in der Regel die Eltern) das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder ohne weitere Voraussetzung in vollem Umfang zu.

2

Kinder über 18 bis 25 Jahre

3

Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung

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