IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/
Logo: nrwGOV Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Block-Referenz
Oder wählen Sie einen Buchstaben:

Glossareinträge
Titel
Abgabefrist
Inhalt

Bei der Abgabe von Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen müssen Sie Fristen einhalten. Diese Fristen werden auch Abgabefristen genannt.

Titel
Abgabenordnung (AO)
Inhalt

Die Abgabenordnung (AO) ist ein steuerrechtliches Gesetz. Hier sind vor allem Verfahrensfragen geregelt, zum Beispiel in Bezug auf Steuererklärungen, Fristen oder Inhalte von Steuerbescheiden.

Titel
Abgeltungsteuer
Inhalt

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden in der Regel mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert. Ihr Kreditinstitut behält diese Steuer automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab. Diese Steuer wird auch als Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Abgeltungsteuer".

Titel
Alleinerziehende
Inhalt

Für Alleinerziehende gibt es besondere steuerliche Vergünstigungen. Mehr dazu finden Sie unter E - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder in dem ausführlicheren Beitrag "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende".

Titel
Alterseinkünfte
Inhalt

Renten- und Pensionseinkünfte werden häufig unter dem Begriff der Alterseinkünfte zusammengeführt, auch wenn diese unter Umständen vom Alter unabhängig bezogen werden können (zum Beispiel Waisenrente). Mehr zur Besteuerung der Alterseinkünfte erfahren Sie in dem Beitrag "Besteuerung von Renten und Pensionen".

Titel
Altersentlastungsbetrag
Inhalt

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag, der berücksichtigt wird, wenn Sie vor dem Veranlagungszeitraum das 64. Lebensjahr vollendet haben.

Titel
Altersvorsorge
Inhalt

Bei der Altersvorsorge handelt es sich um Maßnahmen zur Bereitstellung und Sicherung von beispielsweise Kapital oder Renten für die Zeit während des Ruhestands, das heißt nach Eintritt einer bestimmten Altersgrenze. Beiträge zur Altersvorsorge während der aktiven Erwerbsphase können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie in dem Beitrag "Übrige Sonderausgaben".  Einen Überblick über die drei Säulen der Altersvorsorge sowie die Besteuerung der Alterseinkünfte finden Sie in dem Beitrag "Besteuerung von Renten und Pensionen".

Titel
Anlagen (zur Einkommensteuererklärung)
Inhalt

Neben dem Mantelbogen sind der Einkommensteuererklärung je nach Einzelfall weitere Anlagen beizufügen. Erzielen Sie Arbeitslohn, so ist es beispielsweise erforderlich, die Anlage N beizufügen. Die Formulare zur Einkommensteuererklärung, das heißt der Mantelbogen, die Anlagen und auch die Anleitungen zu den einzelnen Anlagen finden Sie im Formularmanager des Bundesministeriums für Finanzen unter www.formulare-bfinv.de. 

Titel
Anonyme Anzeige
Inhalt

Hierbei handelt es sich um die Anzeige einer Steuerhinterziehung, bei der die anzeigende Person anonym, also unerkannt, bleibt. Bei Verdacht der Steuerhinterziehung kann jeder formlos Anzeige gegenüber dem Finanzamt erstatten. Die Finanzverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, einer Anzeige nachzugehen, sofern diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthält. Die bloße Behauptung, jemand habe Steuern hinterzogen, reicht nicht aus. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskünfte über den Stand der Ermittlungen gemacht werden können. 

Titel
Anschaffungskosten
Inhalt

Es handelt sich um Ausgaben, die bei dem Erwerb von einem Gegenstand entstehen. Hierbei zu berücksichtigen sind neben den reinen Kosten für den Erwerb auch Preisnachlässe, Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten.

Titel
Antragsveranlagung
Inhalt

Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen, können Sie dennoch freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreichen. Insoweit handelt es sich dann um einen Antrag auf Veranlagung (Antragsveranlagung).  

Titel
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Inhalt

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer erhalten automatisch mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro (bis 2021: 1.000 Euro und für 2022: 1.200 Euro) im Kalenderjahr als Werbungskosten. Weitere Informationen zum Thema Arbeitnehmer-Pauschbetrag finden Sie in dem Beitrag "Werbungskosten".

Titel
Arbeitsmittel
Inhalt

Arbeitsmittel sind alle Gegenstände, die Ihnen unmittelbar bei der Erledigung beruflicher Arbeiten behilflich sind. Die Kosten für die Anschaffung, aber auch für die Reparatur oder die Reinigung können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Arbeitsmittel".

Titel
Arbeitszimmer
Inhalt

Sowohl Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer als auch selbständige oder gewerbliche Personen können Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Tagespauschale steuerlich ansetzen. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Häusliches Arbeiten".

Titel
Aufwandsentschädigung
Inhalt

Eine Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich einer der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zuzurechnen und damit steuerpflichtig. Zur Förderung des Ehrenamts gibt es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Steuerfreistellungen. So gibt es zum Beispiel einen sogenannten Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 3.000 Euro jährlich oder einen Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro jährlich (§ 3 Nr. 26 und § 3 Nr. 26 a EStG). Mehr zum Thema Übungsleiterfreibetrag erfahren Sie in dem Beitrag "Übungsleiterinnen und Übungsleiter".

Titel
Ausbildungskosten
Inhalt

Ausgaben für ein Studium oder Fachliteratur können zum Beispiel Ausbildungskosten darstellen. Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung als Werbungskosten ist zwischen Erst- und Zweitausbildung zu unterscheiden. Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium können maximal in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einer Zweitausbildung können hingegen unbegrenzt als Werbungskosten berücksichtigt werden. Nähere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Fortbildungskosten".

Titel
Aussetzung der Vollziehung
Inhalt

Eine Aussetzung der Vollziehung führt dazu, dass Steuern (oder ein Teil davon) vorerst nicht gezahlt werden müssen. Die Aussetzung der Vollziehung kann nur in Verbindung mit einem Einspruch beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Aussetzung der Vollziehung".

Titel
Außergewöhnliche Belastungen
Inhalt

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen. Als zwangsläufig gelten Ausgaben, die sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden lassen und den Umständen nach notwendig sind. Diese Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu den außergewöhnlichen Belastungen finden Sie in dem Beitrag "Allgemeine außergewöhnliche Belastungen".

Titel
Bauabzugsteuer
Inhalt

Die Bauabzugsteuer wird bei Bauleistungen von dem leistungsempfangenden Unternehmen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Bauabzugsteuer mindert dabei den Betrag, den das leistungsempfangende Unternehmen an das leistende Unternehmen auszahlt. Die Abführung der Bauabzugsteuer braucht nicht vorgenommen zu werden, wenn das leistende Unternehmen eine Bescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz vorlegen kann. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem ausführlichen Beitrag "Bauabzugsteuer".

Titel
Beamtenpension
Inhalt

Die Beamtenpension ist die Altersvorsorge der Beamtinnen und Beamten. Sie wird auch Ruhegehalt oder Beamtenversorgung genannt. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Versorgungsbezüge".

Titel
Behinderten-Pauschbetrag
Inhalt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dieser soll pauschal die Kosten berücksichtigen, die aufgrund Ihrer Behinderung entstanden sind. Mehr Details finden Sie in dem Beitrag "Steuererleichterungen für Menschen mit einer Behinderung - Lohn- und Einkommensteuer".

Titel
Belegvorhaltepflicht
Inhalt

Die Belegvorhaltepflicht bedeutet, dass Belege und Nachweise nur noch auf Anfrage des Finanzamtes vorgelegt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Belege zur Steuererklärung".

Titel
Bestandskraft
Inhalt

Die Bestandskraft ist ein Ausdruck, der sich auf Steuerbescheide bezieht. Es wird zwischen formeller und materieller Bestandskraft unterschieden.
Die formelle Bestandskraft ist gegeben, wenn ein Steuerbescheid nicht mehr mit einem Einspruch angefochten werden kann. 
Die materielle Bestandskraft ist gegegeben, wenn ein Steuerbescheid nicht mehr mit einem Einspruch angefochten werden kann und das Finanzamt den Bescheid auch nicht mit einem Vorläufigkeitsvermerk  versehen oder unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt hat.

Titel
Besteuerungsanteil
Inhalt

Der Besteuerungsanteil ist der steuerpflichtige Teil der Rente. Wie hoch der Besteuerungsanteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Weitere Details finden Sie in dem Beitrag "Basisversorgung".

Titel
Besteuerungsgrundlagen
Inhalt

Als Besteuerungsgrundlage bezeichnet man die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die für die Berechnung der Steuer und die daraus resultierende Steuerpflicht maßgeblich sind.

Titel
Betriebsausgaben
Inhalt

Bei Betriebsausgaben handelt es sich aus steuerlicher Sicht um Ausgaben, die durch den Betrieb oder die selbständige Tätigkeit veranlasst sind. Betriebsausgaben mindern den Gewinn entweder aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft. Sie sind von den Kosten der privaten Lebensführung abzugrenzen.

Titel
Betriebseinnahmen
Inhalt

Bei den Betriebseinnahmen handelt es sich - im Umkehrschluss zu den Betriebsausgaben - um Zugänge in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind, das heißt dem Betrieb zuzuordnen sind. Sie erhöhen den Gewinn entweder aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus Land und Forstwirtschaft. 

Titel
Betriebsvermögen
Inhalt

Hierbei handelt es sich um das gesamte Vermögen, welches unmittelbar dem Betrieb zuzuordnen ist. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um den Wert aller aktiven Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden. Das Betriebsvermögen ist abzugrenzen vom Privatvermögen. 

Titel
Bewerbungskosten
Inhalt

Zu den Bewerbungskosten gehören beispielsweise Ausgaben im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespräch oder Eignungstest. Diese Ausgaben können Sie als Werbungskosten geltend machen. Weitere Details finden Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Bewerbungskosten".

Titel
Bilanz
Inhalt

Die Bilanz stellt unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eine Übersicht sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag dar. Sie ist mit der Gewinn- und Verlustrechnung Teil des Jahresabschlusses. Aus ihr lässt sich der steuerliche Gewinn ableiten.

Titel
Brutto
Inhalt

Brutto bezeichnet in der Regel einen Wert oder eine Größe vor Abzug anderer Bestandteile. So ist beispielsweise der Bruttoarbeitslohn, der komplette Arbeitslohn ohne Abzug von Steuern und anderen Abzügen. Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird demnach der Nettolohn ausgezahlt.

Titel
Doppelte Haushaltsführung
Inhalt

Führen Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen, dann spricht man aus steuerlicher Sicht von einer sogenannten doppelten Haushaltsführung. Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Mehr zu dem Thema finden Sie in dem Beitrag "Doppelte Haushaltsführung".

Titel
E-Daten
Inhalt

Zu den elektronische Daten (kurz: E-Daten) gehören beispielsweise Arbeitslöhne, Versicherungsbeiträge oder Rentenbeträge, die durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Versicherungen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in dem Beitrag "Vereinfachte Steuererklärung". 

Titel
ELSTER
Inhalt

ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung. Über ELSTER kommunizieren Sie sicher elektronisch mit Ihrem Finanzamt. Für verschiedene Anliegen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto bei ELSTER diverse Formulare, die Sie online ausfüllen und Ihrem Finanzamt direkt elektronisch übermitteln können.

Titel
ELSTER-Konteneinsicht
Inhalt

Mit der ELSTER-Konteneinsicht oder auch Steuerkontoabfrage erhalten Sie von der Steuerverwaltung Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen. Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchführen können, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage stellen. Über ELSTER erfahren Sie, wie ein solcher Antrag zu stellen ist und was Sie dabei zu beachten haben. 

Titel
ELStAM
Inhalt

ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Hier werden die Merkmale hinterlegt, die für die Höhe des Lohnsteuerabzuges durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Bedeutung sind. Merkmale sind zum Beispiel die Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmale.

Titel
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Inhalt

Rückwirkend ab dem 1. August 2001 sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartnerinnen/Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anwendbar. Damit haben eingetragene Lebenspartnerschaften beispielsweise auch Anspruch auf eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. Wenn Sie mehr zum Splittingtarif erfahren möchten, lesen Sie gerne den Beitrag "Einkommensteuertarif".

Titel
Einkommensteuer
Inhalt

Die Einkommensteuer ist eine Steuer die auf das Einkommen einer natürlichen Person erhoben wird. 

Titel
Einkommensteuererklärung
Inhalt

Hierbei handelt es sich um eine schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber Ihrem Finanzamt über Ihre Einkommensverhältnisse. Ob und wann Sie eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben, erfahren Sie in dem Beitrag "Abgabepflichten und -fristen". 

Titel
Einkommensteuergesetz (EStG)
Inhalt

Dieses Gesetz regelt die Besteuerung der Einkommen natürlicher Personen. Das komplette Einkommensteuergesetz (kurz: EStG) finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium der Justiz.

Titel
Einkünfte
Inhalt

Einkünfte sind der von Ihnen erzielte Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Kosten. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung berechnen Sie Ihre Einkünfte. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen sieben Einkunftsarten. 

Titel
Einnahme-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR)
Inhalt

Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Der zu ermittelnde Gewinn ist der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Eine andere Möglichkeit der Gewinnermittlung ist die Bilanzierung. 

Titel
Einnahmen
Inhalt

Einnahmen sind alle Güter, die Ihnen in Geld oder Geldeswert im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung oder sonstigen Einkünften zufließen. 

Titel
Einspruch
Inhalt

Mit einem Einspruch haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung Ihres Finanzamts vorzugehen. Weitere Ausführungen finden Sie in dem Beitrag "Einspruch". 

Titel
Einspruchsentscheidung
Inhalt

Das Finanzamt entscheidet über einen Einspruch durch eine sogenannte Einspruchsentscheidung, wenn in dem Einspruchsverfahren keine Einigung erzielt werden kann. Insoweit handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den Sie nur noch gerichtlich vorgehen können.

Titel
Einzelveranlagung
Inhalt

Eine Einzelveranlagung erfolgt bei einer Einkommensteuererklärung durch eine einzelne Person. Ehegatten haben beispielsweise die Möglichkeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung zu wählen. Für weitere Informationen zur Einzelveranlagung lesen Sie den Beitrag "Einkommensteuertarif".

Titel
Elektronische Lohnsteuerkarte
Inhalt

Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.

Titel
Elektronische Steuererklärung
Inhalt

Sie können Ihre Steuererklärung bequem am Computer erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hierfür können Sie ganz einfach ELSTER nutzen. Mehr zum Thema elektronische Steuererklärung erfahren Sie in dem Beitrag "Elektronische Abgabepflicht".

Titel
Entfernungspauschale
Inhalt

Mit der Entfernungspauschale können Kosten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, die für Fahrten zwischen Wohnung und der sogenannten „ersten Tätigkeitsstätte“  entstehen, pauschal steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Entfernungspauschale wird umgangssprachlich auch häufig Pendlerpauschale genannt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Entfernungspauschale".

Titel
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Inhalt

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen dauernd getrennt lebende oder geschiedene Eltern als zusätzliche Steuerentlastung geltend machen, wenn sie mit Ihrem Kind allein leben. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende".

Titel
Erbschaftsteuer
Inhalt

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer die auf Erbschaftsvorgänge erhoben wird. Es gibt Freibeträge, sodass nicht für jede Erbschaft auch tatsächlich eine Steuer entsteht. Für Erbschaften zwischen Angehörigen sind die Freibeträge höher als zwischen nicht verwandten Personen. Weitere Informationen finden Sie in dem gesonderten Beitrag "Erbschaft- und Schenkungsteuer".

Titel
Erhaltungsaufwand
Inhalt

Aus steuerlicher Sicht handelt es sich hierbei um Ausgaben für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung. Das bedeutet, etwas bereits Vorhandenes wird beispielsweise ersetzt, erneuert oder modernisiert. Erhaltungsaufwendungen an einem vermieteten Gebäude können beispielsweise als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Weitere Infos zu Erhaltungsaufwendungen und anderen Werbungskosten bei Vermietung finden Sie in dem Beitrag "Tipps für Vermieterinnen und Vermieter".

Titel
Erhebungsbezirk
Inhalt

Ein Erhebungsbezirk (auch Erhebungsstelle genannt) ist eine Stelle im Finanzamt, die sich mit bestimmten Aufgaben befasst. Hierzu zählt zum Beispiel die Bearbeitung sämtlicher Zahlungsangelegenheiten.

Weitere Ausführungen finden Sie in dem Artikel "Aufbau der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen".

Titel
Fahrtkosten
Inhalt

Fahrtkosten können unter Umständen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit steuermindernd geltend gemacht werden. Hierunter können beispielsweise Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fallen oder auch beruflich veranlasste Reisekosten.

Daneben können Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise krankheitsbedingte Fahrtkosten und Mehraufwendungen für behinderungsbedingte Fahrten. Mehr zum Thema Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung erfahren Sie in dem Beitrag "Allgemeine außergewöhnliche Belastungen".

Titel
Faktorverfahren
Inhalt

Bei der Steuerklassenkombination 4/4 für Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner besteht zusätzlich die Möglichkeit diese mit einem Faktor zu wählen. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des laufenden Jahres. Mehr erfahren Sie in dem Beitrag "Lohnsteuerklassen".

Titel
Festsetzungsfrist
Inhalt

Als Festsetzungsfrist bezeichnet man die Frist, nach deren Ablauf eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig ist.

Titel
Feststellungsbescheid
Inhalt

Der Feststellungsbescheid ist ein Bescheid des Finanzamtes, durch den bestimmte Besteuerungsgrundlagen (nicht aber die Steuerschuld) festgestellt werden. Weitere Informationen zum Feststellungsverfahren erhalten Sie in dem Beitrag "Gesonderte (und einheitliche) Feststellung".

Titel
Fin
Inhalt

Fin ist der animierte Charakter der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. In zahlreichen Videos erklärt Fin verschiedene steuerrechtliche Themen. Die Erklärfilme von Fin finden Sie auf www.die-zukunft-steuern.nrw.

Titel
Folgejahr
Inhalt

Das auf ein bestimmtes Jahr folgende Jahr. 

Titel
Fortbildungskosten
Inhalt

Für den Ausbau, den Erhalt oder die Anpassung der eigenen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse im bereits ausgeübten und erlernten Beruf können Kosten entstehen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Fortbildungskosten. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Mehr Informationen finden Sie in dem ausführlichen Beitrag "Fortbildungskosten".

Titel
Freibetrag (Lohnsteuerkarte)
Inhalt

Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag können Sie beim Finanzamt Steuerfreibeträge für verschiedene Ausgaben beantragen. Das Finanzamt speichert daraufhin den Freibetrag und Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber kann diesen für das Lohnsteuerabzugsverfahren abrufen. Weitere Details finden Sie in dem Beitrag "Lohnsteuerermäßigungsantrag".

Titel
Freistellungsauftrag
Inhalt

Einen Freistellungsauftrag beantragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Hiermit weisen Sie das Kreditinstitut an, bei anfallenden Kapitalerträgen (beispielsweise Zinsen oder Dividenden) nicht automatisch die Abgeltungssteuer einzubehalten und an das Finanzamt zu überweisen. Ein Freistellungsauftrag kann maximal bis zu einer Höhe von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehegatten) erteilt werden. Dies entspricht dem Sparer-Pauschbetrag, der anstelle von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden kann. Bis zum 31. Dezember 2022 betrug dieser 801 Euro bzw. 1.602 Euro.

Titel
Gemeinnützigkeit
Inhalt

Eine Organisation, eine Stiftung oder ein Verein verfolgt einen gemeinnützigen Zweck, wenn deren Tätigkeit dem Gemeinwohl dient. Gemeinnützige Tätigkeiten im steuerlichen Sinn sind im § 52 der Abgabenordnung (AO) abschließend aufgezählt. Weitere Details finden Sie in dem Beitrag "Gemeinnützigkeit".

Titel
Gesamtbetrag der Einkünfte
Inhalt

Der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus der Summe all Ihrer Einkünfte abzüglich des Altersentlastungsbetrags, des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und des Freibetrags für Land- und Forstwirte.

Titel
Gesamtrechtsnachfolge
Inhalt

Mit dem Tod geht das Vermögen der verstorbenen Person grundsätzlich vollständig auf die Erbin bzw. den Erben über (ausgenommen: höchstpersönliche Verhältnisse oder Umstände). Dieser Vorgang wird auch Gesamtrechtsnachfolge genannt. Die Erbin bzw. der Erbe tritt sowohl steuerrechtlich als auch verfahrensrechtlich in die Rechtsstellung der verstorbenen Person ein. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie in dem ausführlichen Beitrag "Gesamtrechtsnachfolge".

Titel
Gesamtschuldner
Inhalt

Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung. Das Finanzamt kann daher eine gemeinsame Steuerschuld von jedem Gesamtschuldner einfordern. Der jeweilige tatsächliche Anteil an dem gesamten Einkommen ist dabei unerheblich. Sobald eine Person die Steuer bezahlt hat, sind gleichzeitig auch die anderen Schuldner von der Zahlungsverpflichtung befreit. 

Titel
Gewerbesteuer
Inhalt

Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerpflicht. Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb mit seinem Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer ist an die Gemeinden zu zahlen, die den Steuersatz für die Gewerbesteuer durch Beschluss selbst festlegen.

Titel
Gewerbesteuer-Messbetrag
Inhalt

Hierbei handelt es sich um die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Durch Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes von 3,5 Prozent auf den nach den steuerlichen Vorschriften ermittelten Gewerbeertrag ergibt sich der Steuermessbetrag. Durch Anwendung eines Hebesatzes auf den Gewerbesteuermessbetrag wird die zu zahlende Gewerbesteuer ermittelt.

Titel
Gewöhnlicher Aufenthalt
Inhalt

Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im steuerrechtlichen Sinne haben Sie dort, wo Sie sich unter Umständen aufhalten, die erkennen lassen, dass Sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen, wo Sie also Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Titel
Grunderwerbsteuer
Inhalt

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf oder Tausch von Grundstücken an. Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung, das heißt im Regelfall nach dem Kaufpreis.

Titel
Grundfreibetrag
Inhalt

Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums (= zum Leben unbedingt nötiges Mindesteinkommen). Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, wird nicht versteuert. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen.

Titel
Grundsteuer
Inhalt

Die Grundsteuer ist eine Steuer die von den Gemeinden auf den Grundbesitz, das heißt auf Grundstücke oder Grundstücksteile, erhoben wird.

Weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Titel
Günstigerprüfung
Inhalt

Der Begriff der Günstigerprüfung taucht im Steuerrecht in verschiedenen Bereichen auf (Kapitaleinkünfte, Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, Riester-Rente, Sonderausgaben). In der Regel werden bei der Günstigerprüfung verschiedene Berechnungen angestellt. Letztendlich wird das Ergebnis gewählt, das für Sie das günstigere ist. Zum Teil erfolgt die Günstigerprüfung nur, wenn Sie einen entsprechenden Antrag dazu stellen.

Titel
Handwerkerleistungen
Inhalt

Für bestimmte Handwerkerleistungen im (eigenen) Haushalt erhalten Sie unter Umständen von Ihrem Finanzamt eine Steuerermäßigung (= direkter Abzug von der Einkommensteuer). Welche Leistungen im Einzelnen begünstigt sind und welche Ausgaben berücksichtigt werden, können Sie in dem Beitrag "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" nachlesen.

Titel
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Inhalt

Für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Sie unter Umständen von Ihrem Finanzamt eine Steuerermäßigung (= direkter Abzug von der Einkommensteuer). Welche Leistungen im Einzelnen begünstigt sind und welche Ausgaben berücksichtigt werden, können Sie in dem Beitrag "Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" nachlesen.

Titel
Herstellungskosten
Inhalt

Herstellungskosten sind Ausgaben für die Herstellung oder auch Erweiterung von Wirtschaftsgütern oder Vermögensgegenständen. Bei Herstellungskosten handelt es sich auch steuerlicher Sicht nicht um direkt abzugsfähige Ausgaben. Herstellungskosten sind vielmehr über die Nutzungsdauer des Gegenstandes hinweg abzuschreiben. So können Sie beispielsweise die Herstellungskosten Ihres Vermietungsobjekts steuermindernd im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (kurz AfA oder auch Abschreibung) geltend machen. Möchten Sie mehr über die Absetzung für Abnutzung beim Vermietungsobjekt wissen, lesen Sie gerne den Beitrag "So ermitteln Sie die Abschreibung für Ihr Vermietungsobjekt".

Titel
Härteausgleich
Inhalt

Sie erzielen neben Ihrem Arbeitslohn noch Einnahmen aus einer Nebentätigkeit? Dann regelt der sogenannte Härteausgleich, ob und in welcher Höhe diese Nebeneinkünfte zu versteuern sind. Nebeneinkünfte bis 410 Euro bleiben unversteuert. Nebeneinkünfte zwischen 410 Euro und 820 Euro werden stufenweise ermäßigt besteuert. Nebeneinkünfte über 820 Euro werden voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Titel
Identifikationsnummer (steuerliche)
Inhalt

Jede Bürgerin und jeder Bürger besitzt eine steuerliche Identifikationsnummer. Diese soll langfristig die Steuernummer ablösen. Zuständig für die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Steuerliche Identifikationsnummer".

Titel
Insolvenz
Inhalt

Eine Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann.

Titel
Jahresabschluss
Inhalt

Der Jahresabschluss ist die rechnerische Zusammenfassung und Darstellung des Geschäftsjahres eines Kaufmannes. Er ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufzustellen und umfasst die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Für steuerliche Zwecke stellt der Jahresabschluss eine Form der Gewinnermittlung dar. Wer verpflichtet ist, einen Jahresabschluss zu erstellen, können Sie dem Beitrag "Gewinnermittlung" nachlesen.

Titel
Juristische Personen
Inhalt

Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die mit einer eigenen Rechtsfähigkeit ausgestattet sind. Dies trifft beispielsweise auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) oder auch eingetragene Vereine (e.V.) zu. Die juristischen Personen sind von den natürlichen Personen (Menschen) zu unterscheiden.

Titel
Kapitalertragsteuer
Inhalt

Schauen Sie gerne unter dem Stichwort "Abgeltungssteuer" nach.

Titel
Kapitalerträge
Inhalt

Zu den Erträgen oder Einkünften aus Kapitalvermögen gehören beispielsweise 

  • Zinsen aus Sparbüchern, Bausparverträgen oder Wertpapieren, 
  • Dividenden, 
  • Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder anderen Kapitalanlagen,
  • Erträge aus Investmentfonds oder
  • Erträge aus Kapitallebens- und bestimmten Rentenversicherungen.

Vorausgesetzt ist, dass sich das Kapitalvermögen, aus dem Sie die vorstehenden Erträge erzielen, in Ihrem Privatvermögen befindet. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Einkünfte aus Kapitalvermögen". 

Titel
Kinderfreibetrag
Inhalt

Der Kinderfreibetrag wird unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer steuermindernd berücksichtigt. Hierbei gilt: Entweder Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Bei der Berechnung der Einkommensteuer prüft ihr Finanzamt automatisch, was für Sie günstiger ist und berücksichtigt dann entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld. Ein Antrag für diese Günstigerprüfung ist nicht erforderlich. Folgende Freibeträge gibt es für das Jahr 2024:  

  • Kinderfreibetrag in Höhe von 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil, 2023: 3.012 Euro und 2022: 2.810 Euro) 
  • Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil)

Mehr zum Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Kindergeld und steuerliche Freibeträge". 

Titel
Kirchensteuer
Inhalt

Die Kirchensteuer wird von verschiedenen Religionsgemeinschaften bei ihren Mitgliedern erhoben. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Einkommensteuer. Die Kirchensteuern für beispielsweise die evangelische, römisch katholische und jüdisch israelitische Kirche werden in Nordrhein-Westfalen durch die Finanzämter eingezogen und gegen eine Bearbeitungsgebühr an die jeweiligen Kirchen weitergeleitet. Die im Jahr gezahlte Kirchensteuer kann bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Titel
Kohortenbesteuerung
Inhalt

Der schrittweise Übergang zur vollen nachgelagerten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erfolgt nach dem Kohortenprinzip. Die Besteuerung der Rente mit dem Besteuerungsanteil, der abhängig vom Jahr des Rentenbeginns ist, wird also auch Kohortenbesteuerung genannt. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Basisversorgung".

Titel
Konteneinsicht
Inhalt

Schauen Sie unter dem Stichwort "ELSTER-Konteneinsicht" nach.

Titel
Kosten der privaten Lebensführung
Inhalt

Kosten der privaten Lebensführung sind alle Ausgaben, die steuerlich nicht abgesetzt werden können. Das bedeutet sie sind keiner Einkunftsquelle zuzuordnen und auch nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Zu den Kosten der privaten Lebensführung zählen beispielsweise Ausgaben für Lebensmittel, Alltagskleidung und Freizeit. Weitere Informationen finden Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Kosten der privaten Lebensführung".

Titel
Kurzarbeitergeld
Inhalt

Das Kurzarbeitergeld wird von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt. Anschließend kann das ausgezahlte Kurzarbeitergeld durch die örtliche Agentur für Arbeit - bei Erfüllung der Vorgaben - zurück erstattet werden. Das Kurzarbeitergeld zählt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum steuerfreien Bruttoarbeitslohn. Jedoch unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt und erhöht somit den individuellen Steuersatz. Mehr zum Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Lohn- und Einkommensersatzleistungen".

Titel
Lastschrift-Einzugsverfahren
Inhalt

Wenn Sie Termine für Steuerzahlungen nicht selbst überwachen möchten, können Sie ganz einfach am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Weitere Informationen sowie einen Vordruck zur Teilnahme finden Sie in dem Beitrag "Zahlung".

Titel
Leibrente
Inhalt

Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Zahlungen, die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise auf Lebenszeit – gezahlt werden. Der Begriff Rente dürfte Ihnen in diesem Zusammenhang geläufiger sein.

Titel
Lohnsteuer
Inhalt

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie kann somit als eine Art Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer angesehen werden. Die Lohnsteuer wird von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt. Erstellen Sie eine Einkommensteuererklärung, so wird die bereits gezahlte Lohnsteuer auf Ihre Einkommensteuerschuld angerechnet.

Titel
Lohnsteuerabzugsmerkmale
Inhalt

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale beeinflussen die Höhe der von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einzubehaltenden Lohnsteuer für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Merkmale werden elektronisch über ELStAM gespeichert. Merkmale sind zum Beispiel die Lohnsteuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmale.

Titel
Lohnsteuerbescheinigung
Inhalt

Aus der Lohnsteuerbescheinigung lässt sich erkennen, welche Abzüge die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber vom Bruttoarbeitslohn ihrer jeweiligen Arbeitnehmerin oder ihres Arbeitnehmers im Kalenderjahr vorgenommen hat. Abzüge sind zum Beispiel: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kranken- und Pflegeversicherungsabgaben. Auch die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt.

Titel
Lohnsteuerkarte
Inhalt

Die Lohnsteuerkarte in Papierform gibt es heute nicht mehr. Früher wurden darauf die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermerkt - also alle Merkmale, die zur Berechnung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber von Bedeutung waren. Die Lohnsteuerkarte ist heute durch das elektronische Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) abgelöst. 

Titel
Lohnsteuerklasse
Inhalt

Die Lohnsteuerklasse ist ein Lohnsteuerabzugsmerkmal und hat somit Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, die von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einbehalten wird. Zum Beispiel hat der Familienstand (ledig oder verheiratet/verpartnert) einen Einfluss auf die Lohnsteuerklasse). Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Lohnsteuerklassen".

Titel
Mahnung
Inhalt

Wenn Sie offene Beträge nicht zahlen, werden diese vom Finanzamt regelmäßig angemahnt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in dem ausführlicheren Beitrag "Mahnung".

Titel
Mehrwertsteuer
Inhalt

Mehrwertsteuer ist ein anderes Wort für Umsatzsteuer. Lesen Sie gerne unter dem Stichwort "Umsatzsteuer" oder lesen Sie den ausführlicheren Beitrag "Umsatzsteuer - ein Überblick".

Titel
Mini-Job
Inhalt

Ein Mini-Job liegt vor, wenn in einem Anstellungsverhältnis bestimmte Verdienstgrenzen oder Beschäftigungszeiten nicht überschritten werden. Ein 538-Euro-Minijob liegt vor, wenn mit der Beschäftigung regelmäßig nicht mehr als 538 Euro monatlich verdient werden. Was fällt unter eine kurzfristige Beschäftigung und wie die Besteuerung aus Arbeitgebersicht funktioniert, erfahren Sie in dem Beitrag "Lohnsteuer für Arbeitgebende".

Titel
Nachgelagerte Besteuerung
Inhalt

Bei der nachgelagerten Besteuerung unterliegen die Alterseinkünfte bei Auszahlung  in voller Höhe der Besteuerung.
Auf der anderen Seite bleiben gleichzeitig die Beiträge zur Altersvorsorge, die Sie während der aktiven Erwerbsphase, also beispielsweise als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, leisten, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert.

Titel
Natürliche Personen
Inhalt

Die natürliche Personen ist der juristische Begriff für Menschen. Zu unterscheiden von den natürlichen Personen sind die juristischen Personen (zum Beispiel Körperschaften wie GmbHs oder Vereine). Sowohl natürliche als auch juristische Personen sind Träger von Rechten und Pflichten wie zum Beispiel den Steuererklärungspflichten.

Titel
Nebenleistungen, steuerliche
Inhalt

Steuerliche Nebenleistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit der Besteuerung erhoben werden. Sie dienen nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung des Staates, sondern beispielsweise als Druckmittel oder als Ausgleich von Zinsvorteilen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören beispielsweise der Verspätungszuschlag, das Zwangsgeld, Zinsen und die Säumniszuschläge.

Titel
Netto
Inhalt

Netto bezeichnet in der Regel einen Wert oder eine Größe nach Abzug anderer Bestandteile. So ist beispielsweise der Nettoarbeitslohn, der Arbeitslohn nach Abzug von Steuern. Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird nur der Nettolohn ausgezahlt.

Titel
Pendlerpauschale
Inhalt

Pendlerpauschale ist ein anderes Wort für die Entfernungspauschale. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Entfernungspauschale oder in dem ausführlicheren Beitrag "Entfernungspauschale".

Titel
Pflege-Pauschbetrag
Inhalt

Der Pflege-Pauschbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der tatsächlichen Pflegekosten, die für Angehörige entstehen, als Außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Der Pflege-Pauschbetrag beträgt bis zu 1.800 Euro pro Kalenderjahr und staffelt sich anhand des Pflegegrades. Näheres zu dem Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Allgemeine außergewöhnliche Belastungen".

Titel
Pflegekosten
Inhalt

Pflegekosten für Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen als Außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Das können zum Beispiel krankheitsbedingte Kosten für eine Heimunterbringung oder für die Beschäftigung einer Pflegekraft im eigenen Haushalt sein. Werden die tatsächlichen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, kann der Pflege-Pauschbetrag nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Näheres zu dem Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Allgemeine außergewöhnliche Belastungen".

Titel
Pfändung
Inhalt

Eine Pfändung ist eine Maßnahme, die das Finanzamt ergreift, wenn insbesondere Steuern nicht freiwillig gezahlt werden. Es können zum Beispiel Forderungen und Gegenstände gepfändet werden.

Titel
Pfändungsschutzkonto
Inhalt

Ein Pfändungsschutzkonto - kurz  P-Konto genannt - bewirkt, dass Sie trotz einer bestehenden Pfändung weiterhin in einem gewissen Rahmen über Ihr Konto verfügen können. Um ein P-Konto zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Antrag stellen. Die Einrichtung des P-Kontos empfiehlt sich bereits, wenn eine Pfändung droht. Sie können das P-Konto aber auch noch einrichten, wenn Ihr Konto bereits gepfändet wurde. Weitere Informationen erhalten Sie in dem Beitrag "Vollstreckungsmaßnahmen".

Titel
Private Kfz-Nutzung
Inhalt

Wenn Sie den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen dürfen, dann entsteht Ihnen ein Vorteil, der als Einnahme zu werten ist. Nähere Informationen zur privaten Kfz-Nutzung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie in dem Beitrag "Einnahmen".

Titel
Progressionsvorbehalt
Inhalt

Es gibt Einnahmen oder Leistungen, die grundsätzlich steuerfrei sind aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies bedeutet, dass die Einnahmen oder Leistungen als solches nicht versteuert werden. Sie werden jedoch bei der Ermittlung Ihres individuellen Steuersatzes berücksichtigt und für diesen Zweck dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Der so ermittelte Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Einnahmen oder Leistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) angewandt. Ein Beispiel finden Sie in dem Beitrag "Elterngeld".

Titel
Ratenzahlung
Inhalt

Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich im Steuerrecht nicht vorgesehen. Die Abgabenordnung bietet jedoch die Möglichkeit einer Stundung, die an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

Titel
Rechtsbehelf
Inhalt

Ein Rechtsbehelf stellt eine andere Bezeichnung für einen Einspruch dar. Mit einem Rechtsbehelf haben Sie daher die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung Ihres Finanzamts vorzugehen. Weitere Ausführungen finden Sie in dem Beitrag "Einspruch".

Titel
Reisekosten
Inhalt

Zu den Reisekosten zählen alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer Dienstreise stehen. Das können zum Beispiel Fahrtkosten oder Übernachtungskosten sein. Reisekosten können grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten".

Titel
Rente
Inhalt

Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Zahlungen, die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise auf Lebenszeit – gezahlt werden.

Weitere Informationen zur Rente finden Sie in dem Beitrag "Besteuerung von Renten und Pensionen".

Titel
Rentenbezugsmitteilung
Inhalt

Bei der Rentenbezugsmitteilung handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Form der elektronischen Übermittlung von Rentendaten an Ihre Finanzverwaltung.

Titel
Rentenfreibetrag
Inhalt

Bei dem Rentenfreibetrag handelt es sich um den steuerfreien Teil der Rente. Dieser Teil der Rente wird nicht versteuert. Er wird im Folgejahr des Rentenbeginns berechnet und gilt dann für die gesamte Laufzeit der Rente. Für weitergehende lesen Sie gerne den Beitrag "Basisversorgung".

Titel
Riester-Rente
Inhalt

Unter Riester-Rente sind Leitungen aus einem sogenannten Riester-Vertrag zu verstehen. Ein Riester-Vertrag ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Für weitere Informationen lesen Sie auch gerne die ausführlicheren Beiträge zum Thema Riester unter der Rubrik "Privatpersonen".

Titel
Rürup-Rente
Inhalt

Unter Rürup-Rente sind Leistungen aus einem sogenannten Rürup-Vertrag zu verstehen. Ein Rürup-Vertrag ist eine Rentenversicherung, die bestimmte Kriterien zu erfüllen hat.

Titel
Sanierungskosten
Inhalt

Kosten für eine energetische Sanierung von selbst genutzten Wohngebäuden können ab dem Kalenderjahr 2020 unter bestimmten Voraussetzungen steuerermäßigend berücksichtigt werden. Zu den begünstigten energetischen Maßnahmen zählen zum Beispiel die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Außentüren oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in dem Beitrag "Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung".

Titel
Schenkungsteuer
Inhalt

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer die auf Schenkungsvorgänge erhoben wird. Es gibt Freibeträge, sodass nicht für jede Schenkung auch tatsächlich eine Steuer entsteht. Für Schenkungen zwischen Angehörigen sind die Freibeträge höher als zwischen nicht verwandten Personen. Weitere Informationen finden Sie in dem gesonderten Beitrag "Erbschaft- und Schenkungsteuer".

Titel
Schätzung
Inhalt

Sofern Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen und dies nicht tun, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen und insoweit einen Schätzungsbescheid erlassen.

Geschätzt werden alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Berechnung der Steuer maßgebend sind. Hierzu gehört insbesondere die Höhe der erzielten Einkünfte. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Schätzung von Besteuerungsgrundlagen".

Titel
Solidaritätszuschag
Inhalt

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer. Bemessungsgrundlage ist die Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld. Der  Solidaritätszuschlag wurde seinerzeit eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Das Aufkommen aus dem Zuschlag steht dem Bund zu. Ab dem Jahr 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für ca. 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler. Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Titel
Sonderausgaben
Inhalt

Sonderausgaben sind Kosten, die in Zusammenhang mit Ihrem Privatleben entstehen, aber trotzdem steuerlich berücksichtigt werden können und dadurch die Steuerlast mindern. Sonderausgaben können zum Beispiel Beitragszahlungen zur Krankenkasse, die Kirchensteuer, Spenden oder Unterhaltsleistungen sein. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Sonderausgaben".

Titel
Sparerpauschbetrag
Inhalt

Der Sparerpauschbetrag wird von Ihren Einnahmen aus Kapitalvermögen anstelle der tatsächlichen Werbungskosten abgezogen. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in dem Beitrag "Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungs-Bescheinigung".

Titel
Spenden
Inhalt

Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe für die Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Übrige Sonderausgaben".

Titel
Steueranmeldung
Inhalt

Die Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, in der die Steuer durch die Erklärende oder den Erklärenden selbst berechnet wird. Die berechnete Steuerschuld ist dann ohne weitere Zahlungsaufforderung an das Finanzamt zu zahlen. Eine berechnete Erstattung wird nach Prüfung durch das Finanzamt vorgenommen. Steueranmeldungen sind zum Beispiel

Titel
Steuerart
Inhalt

Als Steuerart bezeichnet man eine einzelne Steuern wie beispielsweise die Einkommensteuer (ESt) oder die Umsatzsteuer (USt).

Titel
Steuerbescheid
Inhalt

Einen Steuerbescheid erhalten Sie grundsätzlich vom Finanzamt nachdem Sie eine Steuererklärung eingereicht haben. Der Steuerbescheid enthält die Höhe der Steuern, die Sie zurückerstattet bekommen oder nachzahlen müssen und eine genaue Berechnung.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Beitrag "Prüfung des Steuerbescheids".

Titel
Steuererklärung
Inhalt

Eine Steuererklärung ist in der Regel eine schriftliche oder elektronische Erklärung einer steuerpflichtigen Person. Es werden dabei Angaben über Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen gemacht. Die Steuererklärung wird in der Regel gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben. 

Titel
Steuerermäßigung
Inhalt

Bei einer Steuerermäßigung erhalten Sie einen direkten Abzug von der festgesetzten Steuer. Ermäßigungen gibt es zum Beispiel für bestimmte Spenden oder auch für gezahlte Gewerbesteuern, energetische Sanierungsmaßnahmen und haushaltsnahe Dienstleitungen.

Titel
Steuergeheimnis
Inhalt

Das Steuergeheimnis verpflichtet die Finanzbehörden, Erkenntnisse, die sie im Besteuerungsverfahren gewinnen, nicht an Dritte weiterzugeben. Außerdem verplfichtet es dazu, in der Steuerverwaltungssphäre gespeicherte Daten nur befugt abzurufen und zu verwerten. Die Amtsträger sind insoweit zur besonderen Verschwiegenheit über im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte verpflichtet.

Titel
Steuerklasse
Inhalt

Die Lohnsteuerklasse ist ein Lohnsteuerabzugsmerkmal und hat somit Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, die von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber einbehalten wird. Zum Beispiel hat der Familienstand (ledig oder verheiratet/verpartnert) einen Einfluss auf die Lohnsteuerklasse).

Weitere Informationen erhalten Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Lohnsteuerklassen".

Titel
Steuerklassenwechsel
Inhalt

Für jedes Arbeitsverhältnis wird eine Lohnsteuerklasse vergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann oder muss die Steuerklasse gewechselt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Lohnsteuerklassen".

Titel
Steuerliche Identifikationsnummer
Inhalt

Jede Bürgerin und jeder Bürger besitzt eine steuerliche Identifikationsnummer. Diese soll langfristig die Steuernummer ablösen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Steuerliche Identifikationsnummer".

Titel
Steuerliche Nebenleistungen
Inhalt

Steuerliche Nebenleistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit der Besteuerung erhoben werden. Sie dienen nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung des Staates, sondern beispielsweise als Druckmittel oder als Ausgleich von Zinsvorteilen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören beispielsweise der Verspätungszuschlag, das Zwangsgeld, Zinsen und die Säumniszuschläge.

Titel
Steuern
Inhalt

Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden.

Steuern sind die wichtigsten Einnahmen des Staates. Durch sie kann er seinen öffentlichen Aufgaben nachkommen. Und davon profitieren alle.

Titel
Steuernummer
Inhalt

Die Steuernummer ist eine zehn- bis 13-stellige Zahl, die Ihnen Ihr Finanzamt zuteilt. Dank der Steuernummer kann Ihr Finanzamt Sie schnell identifizieren und Ihre Steuererklärung eindeutig zuordnen. Im Gegensatz zur Steueridentifikationsnummer, die personalisiert und Ihr Leben lang gültig ist, kann sich Ihre Steuernummer im Laufe Ihres Lebens verändern. Mit einem Umzug bekommen Sie beispielsweise regelmäßig eine neue Steuernummer, weil die Steuernummer mit dem jeweils zuständigen Finanzamt verknüpft ist. Sie können darüber hinaus auch mehrere Steuernummern, beispielsweise für Ihre Einkommen- und Umsatzsteuer, haben.

Titel
Steuerschuldverhältnis
Inhalt

Das Steuerschuldverhältnis umfasst die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen, die sich für die Beteiligten, insbesondere den Steuergläubiger und den Steuerschuldner, aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes ergeben.

Titel
Steuertarif
Inhalt

Im Steuertarif wird die Höhe und Berechnung des Steuerbetrages in Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage beschrieben.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Einkommensteuertarif".

Titel
Stundung
Inhalt

Stundung bedeutet, dass die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird. Eine Stundung ist an strenge Vorgaben geknüpft. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag "Stundung".

Titel
Säumniszuschläge
Inhalt

Säumniszuschläge entstehen von Gesetzes wegen, wenn Steuern zu spät gezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Säumniszuschläge und die Zahlungsschonfrist".

Titel
Tagespauschale
Inhalt

Für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Tagespauschale berücksichtigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Beitrag "Häusliches Arbeiten".

Titel
Umsatzsteuer
Inhalt

Die Umsatzsteuer (auch: Mehrwertsteuer) wird auf Lieferungen (zum Beispiel Produkte) oder auf sonstige Leistungen (zum Beispiel Dienstleistungen) von der Unternehmerin oder dem Unternehmer erhoben. So entsteht beispielsweise bei jedem Einkauf im Supermarkt Umsatzsteuer, die von der Betreiberin oder dem Betreiber des Supermarktes an das Finanzamt abgeführt wird. Weiter Informationen finden Sie auch in dem ausführlicheren Beitrag "Umsatzsteuer - ein Überblick".

Titel
Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Inhalt

In der Umsatzsteuerjahreserklärung berechnen Sie die Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer für das gesamte Kalenderjahr an das Finanzamt zahlen müssen. Die bereits im Rahmen der Voranmeldungen erklärten und an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuern werden hierbei berücksichtigt und müssen nicht erneut gezahlt werden.

Nähere Informationen zum Thema finden Sie in dem Beitrag "Umsatzsteuer-Jahreserklärung".

Titel
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Inhalt

In den Umsatzsteuervoranmeldungen berechnen Sie die Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer für den Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt zahlen müssen. Grundsätzlich werden Umsatzsteuervoranmeldungen vierteljährlich abgegeben, es gibt jedoch Ausnahmen.

Mehr zum Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Umsatzsteuer-Voranmeldungen".

 

Titel
Umzugskosten
Inhalt

Umzugskosten sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit einem Umzug entstehen. War der Umzug beruflich veranlasst, so können die Kosten grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Solche Kosten können zum Beispiel sein: Kosten für ein Umzugsunternehmen, Fahrtkosten oder auch doppelte Mietzahlungen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem Beitrag "Umzugskosten".

Titel
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Grunderwerbsteuer)
Inhalt

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Grunderwerbsteuerzwecke benötigen Sie insbesondere, wenn Sie eine Immobilie erwerben. Erst mit dieser Bescheinigung kann das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt das Finanzamt aus. Voraussetzung ist, dass die Grunderwerbsteuer bereits gezahlt wurde.

Titel
Veranlagung
Inhalt

Mit Ablauf eines Veranlagungszeitraums können bzw. müssen Sie gegebenenfalls eine Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben. Auf der Grundlage dieser Erklärung setzt Ihr Finanzamt dann Ihre Besteuerungsgrundlagen und die Steuer  durch Steuerbescheid fest. Dieses Verfahren wird auch Veranlagung genannt.

Titel
Veranlagungsart
Inhalt

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird zwischen folgenden Veranlagungsarten unterschieden:

  • Einzelveranlagung
  • Veranlagung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften

Für weitere Informationen diesbezüglich lesen Sie den Beitrag "Einkommensteuerveranlagung".

Titel
Veranlagungsbezirk
Inhalt

Ein Veranlagungsbezirk (auch Veranlagungsstelle genannt) ist eine Stelle im Finanzamt, die sich mit bestimmten Aufgaben befasst. Hierzu zählt zum Beispiel die Bearbeitung der Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Weitere Ausführungen finden Sie in dem Beitrag "Aufbau der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen".

Titel
Veranlagungszeitraum
Inhalt

Veranlagungszeitraum ist der Zeitraum, für den eine Steuer festgesetzt wird. In vielen Fällen ist  dies das Kalenderjahr, wie zum Beispiel bei der Einkommensteuer.

Titel
Verein
Inhalt

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren (natürlichen und/oder juristischen Personen) zu einem bestimmten Zweck. So gibt es beispielsweise Sportvereine, Musikvereine, Fördervereine und Naturschutzvereine. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden und damit steuerliche Erleichterungen bekommen. Mehr Informationen zum Thema Vereine und Gemeinnützigkeit finden Sie in den Steuerinfos - zum Beispiel im Beitrag "Gemeinnützigkeit".

Titel
Verpflegungs-Mehraufwand
Inhalt

Kosten für Ihre Verpflegung, die Ihnen während einer Dienstreise entstehen, stellen Werbungskosten dar. Anstelle der tatsächlichen Kosten werden hier jedoch gesetzlich festgelegte Pauschalen berücksichtigt.  Weitere Informationen erhalten Sie in dem Beitrag "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten".

Titel
Verrechnung
Inhalt

Ein Guthaben - also eine Erstattung -  kann auf Ihren Antrag mit offenen Forderungen beim Finanzamt verrechnet werden. In bestimmten Fällen verrechnet das Finanzamt auch automatisch. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Guthaben".

Titel
Verspätungszuschlag
Inhalt

Ein Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung, die gegen denjenigen festgesetzt werden kann, der eine erforderliche Steuererklärung unentschuldbar nicht oder nicht fristgerecht abgibt. Der Verspätungszuschlag ist zusätzlich zur Steuer zu zahlen. Für weitere Informationen lesen Sie gerne den ausführlicheren Beitrag "Verspätungszuschlag".

Titel
Verwaltungsakt
Inhalt

Den Begriff des Verwaltungsaktes regelt § 118 der Abgabenordnung. Verwaltungsakt ist demnach

  • jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme,
  • die eine Behörde
  • zur Regelung eines Einzelfalles
  • auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und
  • die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

In erster Linie sind das beispielsweise

  • Steuerbescheide,
  • Feststellungsbescheide,
  • Haftungsbescheide,
  • Stundungsbescheide,
  • Bescheide über die Aussetzung der Vollziehung,
  • Prüfungsanordnungen und
  • Ablehnungen eines von Bürgerinnen und Bürgern gestellten Antrags.

Reine Meinungsäußerungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die nichts regeln - beispielsweise bezüglich Rechtsfragen -, stellen keine Verwaltungsakte dar.

Bei den Verwaltungsakten ist zwischen den Steuerbescheiden, wie beispielsweise

  • dem Einkommensteuerbescheid,
  • dem Umsatzsteuerbescheid und
  • dem Körperschaftsteuerbescheid,

den den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden, wie beispielsweise

  • dem Feststellungsbescheid,
  • dem Steuermessbescheid und
  • dem Zinsbescheid

und den sonstigen Verwaltungsakten, wie beispielsweise

  • dem Stundungsbescheid,
  • dem Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung,
  • dem Ablehnungsbescheid über einen Änderungsantrag,
  • dem Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags und
  • dem Haftungsbescheid

zu unterscheiden.

Titel
Vollmacht
Inhalt

Bei der Vollmacht handelt es sich um eine rechtsgeschäftlich erteilte Erlaubnis für eine Person, als Vertretung im Namen einer anderen Person zu handeln oder Entscheidungen zu treffen. Für weitere Informationen lesen Sie den Beitrag "Beratung und Vertretung in Steuersachen".

Titel
Vollstreckungsankündigung
Inhalt

Eine Vollstreckungsankündigung erhalten Schuldnerinnen oder Schuldner, wenn sie trotz Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen offene Steuerforderungen nicht bezahlen. Insoweit handelt es sich regelmäßig um die letzte Maßnahme, bevor das Finanzamt zum Beispiel Pfändungsmaßnahmen ergreift. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie in dem Beitrag "Vollstreckungsankündigung".
 

Titel
Voranmeldung
Inhalt

Eine (Steuer-)Voranmeldung ist eine Steuererklärung, bei der die Bürgerin bzw. der Bürger die Steuer selbst zu berechnen und gegebenenfalls unmittelbar an das Finanzamt zu zahlen hat.
Für folgende Steuern ist in der Regel entweder monatlich oder quartalsweise eine Voranmeldung abzugeben:

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in dem Beitrag "Steueranmeldungen".

Titel
Vorauszahlung
Inhalt

Vorauszahlungen sind Abschlagszahlungen auf eine bestimmte Steuergesamtsumme, die der Steuerzahler für eine bestimmte Steuerart voraussichtlich für das Jahr zahlen muss. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie in dem Beitrag "Vorauszahlungen".

Titel
Vorbehalt der Nachprüfung
Inhalt

Das Finanzamt kann Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (kurz: VdN) erlassen. Das bedeutet, dass der Bescheid noch nicht endgültig ist und der Steuerbescheid jederzeit zu Ihren Gunsten aber auch zu Ihren Ungunsten geändert werden kann. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in dem Beitrag "Vorbehalt der Nachprüfung und Vorläufigkeit".

Titel
Vorläufigkeit
Inhalt

Das Finanzamt kann in Steuerbescheiden einen Vorläufigkeitsvermerk aufnehmen. Der Vorläufigkeitsvermerk muss enthalten, weshalb und in wieweit die Vorläufigkeit besteht. Eine solche vorläufige Steuerfestsetzung bietet die Möglichkeit, die Steuerfestsetzung über die Einspruchsfrist  hinaus nicht endgültig werden zu lassen. Somit bleibt eine Änderung – sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihren Ungunsten – jederzeit möglich. Allerdings gilt dies nicht hinsichtlich der gesamten Steuerfestsetzung, sondern nur für den vom Finanzamt im Vorläufigkeitsvermerk genau bestimmten Teil. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Vorbehalt der Nachprüfung und Vorläufigkeit".

Titel
Vorsorgeaufwendungen
Inhalt

Vorsorgeaufwendungen sind Kosten, die Ihnen für Ihre private Vorsorge entstehen. Darunter fallen zum Beispiel Kosten für eine Kranken- und Pflegeversicherung, Kosten für eine Altersvorsorge oder Kosten für eine Unfallversicherung. Vorsorgeaufwendungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Nähere Informationen zum Thema finden Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Vorsorgeaufwendungen".

Titel
Vorsteuer
Inhalt

Sie sind selbst Unternehmerin oder Unternehmer? Dann ist die Umsatzsteuer, welche Ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, die Vorsteuer. Diese können Sie sich im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen von Ihrem Finanzamt zurückerstatten lassen. Weitere Informationen finden Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Vorsteuer".

 

Titel
Werbungskosten
Inhalt

Werbungskosten sind alle Kosten, die Ihnen in Zusammenhang mit folgenden Einkünften entstehen:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 
    Mehr zum Informationen finden Sie in dem Beitrag "Werbungskosten".
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird anstelle der tatsächlichen Kosten in der Regel der sogenannte Sparer-Pauschbetrag abgezogen. 
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 
    Mehr zum Thema Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung finden sie in dem Beitrag "Tipps für Vermieterinnen und Vermieter".
  • sonstige Einkünfte

Die Werbungskosten mindern die Einnahmen, die Sie erzielt haben und somit auch die Steuerlast.

Titel
Werkspension
Inhalt

Werkspensionen sind Bezüge aus einem privaten Arbeitsverhältnis, die meist nach Erreichen des Renteneintrittsalters gezahlt werden (oder auch aufgrund von Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge).

Titel
Wohnsitz
Inhalt

Der Wohnsitz ist der räumliche Lebensmittelpunkt einer natürlichen Person (eines Menschen). Die Umstände müssen darauf schließen lassen, dass die Wohnung längerfristig behalten und benutzt werden soll. Der Begriff der Wohnung meint Räume, die zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. 

Titel
Zahlungsschonfrist
Inhalt

Säumniszuschläge werden bei einer Zahlungsverspätung von bis zu 3 Tagen nicht erhoben. Insoweit handelt es sich um die sogenannte Zahlungsschonfrist. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in dem Beitrag "Säumniszuschläge und die Zahlungsschonfrist".

Titel
Zu versteuerndes Einkommen
Inhalt

Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Vereinfacht gesagt handelt es sich hierbei um den Bruttoarbeitslohn oder das Einkommen Selbstständiger, das um verschiedene Abzüge verringert wird. Nach Abzug der Beträge wird auf den verbleibenden Betrag die Steuer berechnet.

Titel
Zumutbare Belastung
Inhalt

Die zumutbare Belastung ist der Betrag, der bei den außergewöhnlichen Belastungen nicht in Abzug gebracht werden kann. Dieser Betrag ist abhängig von der jeweiligen Höhe Ihres Einkommens. Je höher das Einkommen ist, desto höher sind auch die außergewöhnlichen Kosten, die "zumutbar" sind. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Beitrag "Allgemeine außergewöhnliche Belastungen".

Titel
Zusammenveranlagung
Inhalt

Bei der Zusammenveranlagung geben Sie mit Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe- oder Lebenspartner eine gemeinsame Steuererklärung ab. Sie erhalten daher grundsätzlich auch nur einen gemeinsamen Einkommensteuerbescheid mit zusammengefasster Steuererstattung oder -nachzahlung. 
Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag "Einkommensteuerveranlagung".

Titel
Zwangsgeld
Inhalt

Zwangsgeld kann zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes erhoben werden. So kann die Abgabe von Steuererklärungen, die Erteilung von Auskünften, die Vorlage von Unterlagen und die Duldung einer Betriebsprüfung hiermit erzwungen werden. Weitere Informationen finden Sie in dem ausführlicheren Beitrag "Zwangsgeld".