Zunächst besteht keine direkte Verpflichtung, unaufgefordert eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abzugeben. Allerdings sind Sie nach einer Erbschaft oder Schenkung verpflichtet, diese dem Finanzamt anzuzeigen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in dem Beitrag "Anzeigepflicht bei Erbe und Schenkung".
Wenn Sie das Finanzamt über Ihre Erbschaft oder Schenkung informiert haben, wird dieses prüfen, ob sich aus der Erbschaft oder Schenkung möglicherweise eine Steuer ergibt. Nur, wenn dies der Fall ist oder andere Unklarheiten zu Ihren Schilderungen bestehen, werden Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert, eine Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
Mit der Aufforderung erhalten Sie auch eine Frist, innerhalb derer Sie die Erklärung abgeben müssen.
Ihr Finanzamt hat Sie aufgefordert eine Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung abzugeben?
Hier erfahren Sie, was es dabei zu beachten gibt.