In welcher Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie den Umsatz jeweils angeben? Wann entsteht die Steuer?
Die Umsatzsteuer melden Sie für den Voranmeldungszeitraum an, in dem sie entstanden ist.
Für Lieferungen und sonstige Leistungen wird die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten berechnet, der sogenannten Sollbesteuerung. Danach entsteht die Umsatzsteuer bereits in dem Moment, in dem die steuerpflichtige Leistung ausgeführt wurde (das heißt: bei Warenübergabe bzw. bei erbrachter Dienstleistung). Der Umsatz ist dann bereits für diesen Voranmeldungszeitraum anzugeben. Bei der Sollbesteuerung spielt es keine Rolle, ob Sie bereits eine Rechnung erteilt haben oder ob Ihr Kunde gezahlt hat oder nicht. Entgelt ist alles, was Sie für die von Ihnen erbrachte Leistung erhalten, also zum Beispiel Geld oder auch Sachleistungen.
Beispiel:
Karla Künstler ist als Schriftstellerin in Krefeld freiberuflich tätig. Für einen im Juli 2022 gefertigten Aufsatz erhält sie im Oktober 2022 das Honorar. Der Aufsatz wurde im Juli 2022 fertiggestellt, somit muss Karla Künstler den Umsatz in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung Juli angeben und bis zum 10. August 2022 elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden, die sogenannte Ist-Besteuerung. In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist. Eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kommt nur in folgenden Fällen in Betracht:
- Ihr Gesamtumsatz hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen (im Jahr der Betriebseröffnung ist auf den auf das Kalenderjahr hochgerechneten Gesamtumsatz abzustellen), oder
- Ihr Unternehmen ist nach § 148 Abgabenordnung von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, befreit worden, oder
- Sie sind mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit Angehöriger eines freien Berufs.
Da die Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) der Regelfall ist, wird auf die Istbesteuerung im weiteren Verlauf nicht mehr eingegangen.
So erfassen Sie Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen sind von Ihnen für den Voranmeldungszeitraum anzumelden, in dem Sie diese erhalten haben.