IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Erstellung der Steuererklärung

Grundsätzlich ist erstmal wichtig zu wissen, dass Vereine gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

 

Belege, Unterlagen und Nachweise zur Steuererklärung

Folgende Unterlagen sollten Sie dem Finanzamt zusätzlich vorlegen:

  • die Protokolle der Mitgliederversammlungen
  • einen Tätigkeitsbericht, sofern sich dieser nicht aus den Protokollen oder einem zu nennenden Internetauftritt ergibt
  • eine Aufstellung über die Bestände des Vermögens zum Ende des Jahres
  • eine Gewinnermittlung, aus der sich die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Tätigkeitsbereiche ergeben.

Die entsprechenden Unterlagen können Sie Ihrem zuständigen Finanzamt elektronisch oder per Post zukommen lassen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Mein ELSTER für Vereine“. Diese können Sie kostenlos downloaden. 

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