Das bis einschließlich 2017 geltende System der Besteuerung von Investmenterträgen wurde durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) umfassend geändert.
Bis 2017 erfolgte die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds nach dem sogenannten Transparenzprinzip auf Ebene der Anleger.
Ab 2018 wurde eine intransparente Besteuerung eingeführt. Infolgedessen gibt es die folgenden zwei Besteuerungsebenen:
- Besteuerung von bestimmten inländischen Einkünften wie Dividenden und Immobilienerträge auf Fondsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer und
- Besteuerung der Investmenterträge auf Anlegerebene sowie Einführung einer sogenannten Teilfreistellung.
Die Teilfreistellung sorgt für eine Kompensation der steuerlichen Vorbelastung auf der Fondsebene. Die Höhe des Teilfreistellungssatzes ist abhängig davon, ob ein Aktien-, Misch-, (Auslands-)Immobilienfonds oder ein sonstiger Investmentfonds vorliegt.