Allgemeines
Brutto? – Netto? Diese Begriffe kennen Sie sicherlich von Ihrer monatlichen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Doch noch einmal zur Erläuterung: Ihr Bruttolohn /Bruttogehalt ist der Lohn/ das Gehalt vor Abzug von Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben, wie zum Beispiel der Renten-, Arbeitslosen- oder der Krankenversicherung. Ihr Nettolohn /Nettogehalt hingegen ist das, was nach Abzug von Lohnsteuerabzugsbeträgen, wie Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben an Sie ausgezahlt wird.
Die angesprochenen Abzüge nimmt Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber für Sie vor und führt sie für Sie an die zuständigen Behörden ab. Beispielsweise werden die Lohnsteuerabzugsbeträge in Ihrem Namen beim Finanzamt angemeldet und bezahlt. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer.
Nach Ablauf eines jeden Jahres ist Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. In dieser wird unter anderem die Höhe des im jeweiligen Jahr erzielten Bruttolohns/Bruttogehalts und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge bescheinigt. Genau die gleichen Daten übermittelt Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung. Aus diesem Grund müssen Sie grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung auch keine Angaben zu Ihrem Arbeitslohn machen. Die Daten liegen dem Finanzamt in der Regel vor.
Mit den weiteren Angaben in Ihrer Einkommensteuerklärung, wie zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben setzt das Finanzamt in der Folge Ihre Einkommensteuer in einem Einkommensteuerbescheid fest. Die durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber monatlich einbehaltene Lohnsteuer wird hierbei auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Sollten Sie im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, erhalten Sie mit dem Steuerbescheid eine Einkommensteuererstattung in entsprechender Höhe.
Erhebungsformen der Einkommensteuer
Während des Kalenderjahres werden
- gegebenenfalls Vorauszahlungen durch Sie geleistet und / oder
- gegebenenfalls Lohnsteuerabzug durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber vorgenommen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres wird die Abschlusszahlung oder Erstattung durch bzw. an Sie auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens wie folgt ermittelt:
- Festsetzung der Einkommensteuer anhand des zu versteuernden Einkommens
- abzüglich der Anrechnung der während des Kalenderjahres einbehaltenen Lohnsteuer
- abzüglich der Anrechnung der während des Kalenderjahres gegebenenfalls entrichteten Vorauszahlungen
- ergibt die Abschlusszahlung oder Erstattung