Die Mitteilung über die Anschaffung und Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystem ist ab dem 1. Januar 2025 elektronisch über Mein ELSTER und für Drittanbietersoftware über die ERIC-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Eine wirksame Erfüllung der Mitteilungspflicht ist nur auf diesem Weg möglich. Eine Meldung über E-Mail oder in Papierform entfaltet keine Wirkung. Die Mitteilung hat bis zum 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte sowie ab dem 1. Juli außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Es ist zu beachten, dass bei der Mitteilung der Außerbetriebnahme vorher die Anschaffung der entsprechenden elektronischen Aufzeichnungssysteme mitzuteilen ist.
Für Taxameter und Wegstreckenzähler gilt darüber hinaus eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.12.2025 gemäß BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2023 - IV D 2 - S 0319/20/10002 :010; - BStBl I S. 1718 weiter fort.
Weitere detaillierte Informationen zur Mitteilung von Kassensystemen, EU-Taxametern und Wegstreckenzählern, eine Ausfüllanleitung mit genauem Überblick über die notwendigen Felder sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie im folgenden Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen (BMF):