IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Mitteilung über die Anschaffung und Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystem ist ab dem 1. Januar 2025 elektronisch über Mein ELSTER und für Drittanbietersoftware über die ERIC-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die Mitteilung hat bis zum 31. Juli 2025 zu erfolgen. 

Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte und außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.

Die elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Weitere detaillierte Informationen zur Mitteilung von Kassensystemen, EU-Taxametern und Wegstreckenzählern, eine Ausfüllanleitung mit genauem Überblick über die notwendigen Felder sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie im folgenden Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen (BMF):

  • § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)