IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Im KONSENS-Mitteilungsverfahren (KMV) können unter anderem Daten der (Renten-)Versicherungen sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden. Darunter fallen beispielsweise:

Aber das ist bei weitem nicht alles. Es gibt noch viele weitere Personen, Stellen und Institutionen, die verpflichtet sind, Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln – wie zum Beispiel die folgenden Mitteilungsarten:

  • Zuschüsse von Behörden und anderen öffentlichen Stellen
  • Mitteilungen über erhaltene Corona-Hilfen

Weitere Mitteilungen befinden sich aktuell in der Umsetzung und sollen zukünftig ebenfalls elektronisch an die Finanzverwaltung übersandt werden.

Ziel vom KMV ist, ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit elektronischen Mitteilungen von Dritter Seite zu ermöglichen und insbesondere bisher papiergebundene Mitteilungen durch ein maschinelles Verfahren abzulösen. Das Verfahren trägt damit einen wesentlichen Teil zur Digitalisierung bei - sowohl bei den Meldepflichtigen als auch bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in der Finanzverwaltung.

 

Unter www.esteuer.de werden die Schnittstellenbeschreibungen zur Übermittlung der elektronischen Daten für die mitteilungspflichten Stellen veröffentlicht. Hier sind auch Mitteilungsarten aufgeführt, die sich in Planung befinden. Zukünftig sind zum Beispiel auch Behörden und öffentliche Stellen, die bislang keine elektronischen Daten übermittelt haben, für die elektronische Datenübermittlung vorgesehen.

Die Finanzverwaltung steht Ihnen als Ansprechperson zur Verfügung. Weitere fachliche und technische Informationen zum KMV finden Sie auch in der Kurzübersicht unter Steuer Elektronisch (esteuer.de).