Die Besteuerung von Alterseinkünften – Allgemeines und nachgelagerte Besteuerung
Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde zum 1. Januar 2005 grundlegend neu geregelt. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Mit dem neuen Gesetz wird die Besteuerung der verschiedenen Arten von Alterseinkünften schrittweise angeglichen. Schwerpunkt ist der Übergang zu einer vollständig „nachgelagerten Besteuerung“ von Alterseinkünften.
Nachgelagerte Besteuerung – Was ist das? |
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Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bedeutet, dass Ihre Alterseinkünfte erst dann besteuert werden, wenn Ihnen diese auch ausgezahlt werden. Bei der nachgelagerten Besteuerung unterliegen die Alterseinkünfte in voller Höhe der Besteuerung. Auf der anderen Seite bleiben gleichzeitig die Beiträge zur Altersvorsorge, die Sie während der aktiven Erwerbsphase, also beispielsweise als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer leisten, unter Umständen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Sie können ihre Beiträge zur Altersvorsorge also im größeren Umfang steuermindernd geltend machen. |
Das Besteuerungssystem der Alterseinkünfte befindet sich also aktuell in einer Übergangsphase. So richtet sich der Besteuerungsanteil einer gesetzlichen Rente nach dem Jahr des Rentenbeginns. Dieser wird seit dem Jahr 2005 schrittweise erhöht und wird im Jahr 2058 bei 100 Prozent liegen. Personen, die ab diesem Zeitpunkt Beamtenpensionen oder Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, werden dann aus steuerlicher Sicht vollständig gleich behandelt.
Bei der Frage nach der Besteuerung von Alterseinkünften ist zu unterscheiden, welche Art von Alterseinkünften vorliegt. Je nachdem innerhalb welcher Säule des Altersvorsorgesystems Sie sich wiederfinden, ergeben sich Unterschiede bei der Besteuerung.
Wählen Sie im Folgenden aus, was Sie interessiert und erhalten Sie weitere Informationen zu der von Ihnen gewählten Rentenart.