IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/
Logo: nrwGOV Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Die gesetzlichen Regelungen zur Verzinsung sind bundeseinheitlich in den §§ 233 ff. der Abgabenordnung niedergelegt.

Die Verzinsung kann dabei zu Ihren Gunsten (Erstattung) aber auch zu Ihren Ungunsten (Nachzahlung) erfolgen.

  • Soweit die Steuerfestsetzung zu einer Steuererstattung führt, stehen Ihnen auch die festgesetzten Zinsen zu.
  • Soweit die Steuerfestsetzung zu einer Steuernachzahlung führt, müssen Sie auch die festgesetzten Zinsen an das Finanzamt zahlen.

Das Finanzamt informiert Sie hierüber durch einen Zinsbescheid, der regelmäßig mit Ihrem Steuerbescheid in einem Schriftstück verbunden wird.

Beispiele:

Es wird eine Tabelle angezeigt, in der in Höhe von 39 Euro Zinsen zur Einkommensteuer erstattet werden. Die Abrechnung vom Einkommensteuerbescheid wird abgebildet.
Es wird eine Tabelle angezeigt, in der in Höhe von 79 Euro Zinsen zur Einkommensteuer sofort zu zahlen sind. Die Abrechnung vom Einkommensteuerbescheid wird abgebildet.