IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Demzufolge geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung auch nach einem Umzug bei dem Finanzamt des neuen Wohnsitzes ab.

Beispiel:

Wenn Sie 2020 in Köln gelebt haben und in 2021 nach Coesfeld umgezogen sind, dann ist das Finanzamt Coesfeld für Sie zuständig - auch wenn Sie die Steuererklärung für 2020 abgeben wollen.

Zuständiges Finanzamt bei mehreren Wohnsitzen

Haben Sie mehrere Wohnsitze, hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung von Ihrem Familienstand ab. Je nachdem, ob Sie verheiratet oder ledig sind, gilt Folgendes: 

  • ledig:

Bei mehreren Wohnorten ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie sich überwiegend aufhalten.

  • verheiratet:

Leben Sie nicht dauernd von Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner oder Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner getrennt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie vorwiegend aufhält (Familienwohn-sitz).

Zuständiges Finanzamt bei einer Trennung 

Wenn Sie sich von Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin/Ihrem Lebenspartner im Laufe eines Jahres getrennt haben, können Sie für das Trennungsjahr letztmalig zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen zur Veranlagung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften verwiesen. 
Entscheiden Sie sich insoweit für die Zusammenveranlagung, ist folgendes Finanzamt zuständig: 

  • bisheriges Finanzamt:

Wohnt wenigstens ein Ehegatte/Lebenspartner bzw. eine Lebenspartnerin nach der Trennung noch im Bezirk des bisherigen Finanzamts, ist das Finanzamt auch noch für die Bearbeitung der Steuererklärung zuständig.

  • neues Finanzamt:

Ziehen beide Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen/Lebenspartner nach der Trennung in die Bezirke verschiedener Finanzämter, ist das Finanzamt desjenigen Ehepartners/Lebenspartners bzw. derjenigen Lebenspartnerin für die Bearbeitung der gemeinsamen Steuererklärung zuständig, der die höheren Einkünfte erzielt hat.

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