Rentenbezugsmitteilung
Mit der Rentenbezugsmitteilung werden jährlich Ihre Rentendaten durch die Rentenzahlstelle elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Was Sie sonst noch zu beachten haben, finden Sie im Folgenden.
IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/ |
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Mit der Rentenbezugsmitteilung werden jährlich Ihre Rentendaten durch die Rentenzahlstelle elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Was Sie sonst noch zu beachten haben, finden Sie im Folgenden.
Die Rentenzahlstelle ist zum Beispiel der Rentenversicherungsträger oder das Versicherungsunternehmen.
Aus der Rentenbezugsmitteilung ergeben sich grundsätzlich alle Daten zu Ihrer Leistung, die zur Berechnung Ihrer Steuer erforderlich sind.
Ja, die Übermittlung der elektronischen Daten an das Finanzamt befreit Sie nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Ab dem Jahr 2019 verzichtet Ihr Finanzamt allerdings auf die Angaben dieser elektronischen Daten.
Die Werte, die elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt werden, sind im Erklärungsvordruck Ihrer Steuererklärung, insbesondere in der Anlage R und ab 2020 auch in der Anlage R-AV/bAV, mit einem „e“ gekennzeichnet.
Hinweis:
Steuererklärung jetzt noch einfacher! Dank der an Ihr Finanzamt
elektronisch übermittelten Daten brauchen Felder innerhalb der Erklärungsvordrucke, die mit diesemgekennzeichnet sind, in der Regel nicht mehr gesondert von Ihnen ausgefüllt werden. Teilweise entfällt sogar die Abgabe ganzer Anlagen zur Einkommensteuererklärung.
Im Detail bedeutet dies:
Sie müssen keine Angaben auf den Anlagen R, R-AV/bAV und N machen, wenn
Sie müssen die Angaben auf den Anlagen R, R-AV/bAV und N in den gekennzeichneten Feldern weiterhin machen, wenn
Unter Umständen entfällt sogar die Abgabe ganzer Anlagen zu Ihrer Steuererklärung.
So ist zum Beispiel die Abgabe der Anlage R nicht mehr erforderlich, wenn
Auf die Abgabe der Anlage R-AV/bAV kann verzichtet werden, wenn
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zu den elektronischen Daten. Dieses finden Sie, wie auch alle anderen Vordrucke zur Einkommensteuererklärung, im Formularmanager des Bundesministeriums für Finanzen unter www.formulare-bfinv.de.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung über ELSTER elektronisch abgeben möchten, können Sie die Daten der Rentenbezugsmitteilung automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen. Informationen zur sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung finden Sie unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_(privatpersonen).
Das Finanzamt ist nicht an die Angaben in der Rentenbezugsmitteilung gebunden.