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Ist jeder Erbfall oder jede Schenkung steuerpflichtig?

Viele Erbschaften und Schenkungen führen nicht dazu, dass eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gezahlt werden muss. Der Grund dafür sind insbesondere die Freibeträge, die zunächst überschritten werden müssen, bevor es überhaupt zu einer Steuer kommen kann. Die Höhe des jeweiligen Freibetrags hängt von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verstorbenen und der erbenden Person beziehungsweise zwischen der schenkenden und beschenkten Person ab.

Einen Überblick über die Höhe der Freibeträge gibt die folgende Übersicht.
 

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag

Ehegatten,

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner 

500.000 Euro

Kinder,

Stiefkinder und

Enkel, wenn das Kind der Erblasserin bzw. des Erblassers oder der Schenkerin bzw. des Schenkers bereits verstorben ist

400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro

Eltern bei Erwerb von Todes wegen,

Großeltern bei Erwerb von Todes wegen,

Urenkel

100.000 Euro
alle anderen 20.000 Euro

 

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