Steuerpflicht bei Erbe oder Schenkung
Nicht in allen Erbfällen und auch nicht bei allen Schenkungen muss am Ende eine Steuer darauf gezahlt werden. Welche Steuerbefreiungen und Freibeträge es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Nicht in allen Erbfällen und auch nicht bei allen Schenkungen muss am Ende eine Steuer darauf gezahlt werden. Welche Steuerbefreiungen und Freibeträge es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Viele Erbschaften und Schenkungen führen nicht dazu, dass eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer gezahlt werden muss. Der Grund dafür sind insbesondere die Freibeträge, die zunächst überschritten werden müssen, bevor es überhaupt zu einer Steuer kommen kann. Die Höhe des jeweiligen Freibetrags hängt von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verstorbenen und der erbenden Person beziehungsweise zwischen der schenkenden und beschenkten Person ab.
Einen Überblick über die Höhe der Freibeträge gibt die folgende Übersicht.
Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
---|---|
Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner |
500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder und Enkel, wenn das Kind der Erblasserin bzw. des Erblassers oder der Schenkerin bzw. des Schenkers bereits verstorben ist |
400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
Eltern bei Erwerb von Todes wegen, Großeltern bei Erwerb von Todes wegen, Urenkel |
100.000 Euro |
alle anderen | 20.000 Euro |