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Welche Kosten sind abzugsfähig? - Zumutbare Belastung

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen werden nur steuermindernd berücksichtigt, soweit diese Ihre individuelle, zumutbare Belastung übersteigen. 

Das Finanzamt kürzt Ihre Ausgaben um die sogenannte "zumutbare Belastung". Denn eine Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen kommt nur in Betracht, wenn Ihre Ausgaben einen bestimmten Teil Ihres Einkommens - die „zumutbare Belastung“ - übersteigen. Die zumutbare Belastung ist gestaffelt und beträgt ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Sie richtet sich nach Ihrem Familienstand, der Zahl Ihrer Kinder, für die Sie Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder erhalten und nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte. 

Ihre zumutbare Belastung, die übrigens nichts mit der sozialversicherungsrechtlichen Eigenbeteiligung an den Medikamentenkosten zu tun hat, ermittelt das Finanzamt von Amtswegen. Sie können diese in Ihrem Einkommensteuerbescheid in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ersehen.

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