IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge und Beiträgen für die übrige Vorsorge:

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Beiträge zur Altersvorsorge

Beiträge zur Altersvorsorge

 

Die begünstigten Altersvorsorgebeiträge umfassen im Einzelnen:

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur allgemeinen Rentenversicherung. Diese Beiträge können Sie ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.
  • freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 
  • Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge)
  • Beiträge zu kapitalgedeckten Rentenversicherungsverträgen, die bestimmte Förderkriterien er-füllen müssen (sogenannte Rürup-Rente oder Basisversorgung)

 

Ihre Ausgaben für die Altersvorsorge können Sie grundsätzlich im Rahmen von Höchstbeträgen geltend machen.

In 2024 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung) bei 27.566 Euro bei Einzelveranlagung und 55.132 Euro bei Zusammenveranlagung. 

Ihr Finanzamt führt die Höchstbetragsberechnungen durch und erläutert den Abzug in Ihrem Einkommensteuerbescheid.

 

Für Ihre Altersvorsorgebeiträge zu Ihrem sogenannten Riestervertrag können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Beitrag "Zusätzlicher Sonderausgabenabzug".
 

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Beiträge für die übrige Vorsorge

 

Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung

Da zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen (zum Beispiel Beiträge zur Basiskrankenversicherung), die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bis-lang angegeben haben, der Finanzverwaltung aufgrund entsprechender elektronischer Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen bereits vorliegen, verzichtet die Finanzverwaltung ab dem Kalenderjahr 2019 auf die Angabe dieser Daten in Ihrer Steuererklärung. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung wird dadurch wesentlich erleichtert. Die Abgabe der Anlage Vorsorgeaufwand kann aus diesem Grund in der Regel entfallen, wenn Sie keine weiteren Aufwendungen geltend machen möchten, die dem Finanzamt bisher nicht elektronisch übermittelt wurden.

Bei „Mein ELSTER“ können Sie die elektronisch übermittelten Werte automatisch übernehmen.
 

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