Vorsorgeaufwendungen
Die Vorsorgeaufwendungen können als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Was Vorsorgeaufwendungen sind und was es zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Die Vorsorgeaufwendungen können als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Was Vorsorgeaufwendungen sind und was es zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge und Beiträgen für die übrige Vorsorge:
Die begünstigten Altersvorsorgebeiträge umfassen im Einzelnen:
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Ihre Ausgaben für die Altersvorsorge können Sie grundsätzlich im Rahmen von Höchstbeträgen geltend machen.
In 2024 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung) bei 27.566 Euro bei Einzelveranlagung und 55.132 Euro bei Zusammenveranlagung.
Ihr Finanzamt führt die Höchstbetragsberechnungen durch und erläutert den Abzug in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
Für Ihre Altersvorsorgebeiträge zu Ihrem sogenannten Riestervertrag können Sie mit der Anlage AV einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Beitrag "Zusätzlicher Sonderausgabenabzug".
Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung
Da zahlreiche Daten über Ihre Besteuerungsgrundlagen (zum Beispiel Beiträge zur Basiskrankenversicherung), die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bis-lang angegeben haben, der Finanzverwaltung aufgrund entsprechender elektronischer Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen bereits vorliegen, verzichtet die Finanzverwaltung ab dem Kalenderjahr 2019 auf die Angabe dieser Daten in Ihrer Steuererklärung. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung wird dadurch wesentlich erleichtert. Die Abgabe der Anlage Vorsorgeaufwand kann aus diesem Grund in der Regel entfallen, wenn Sie keine weiteren Aufwendungen geltend machen möchten, die dem Finanzamt bisher nicht elektronisch übermittelt wurden.
Bei „Mein ELSTER“ können Sie die elektronisch übermittelten Werte automatisch übernehmen.