IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Gewerbesteuer

Gewerbesteuererklärung

Ihre Gewerbesteuererklärung müssen Sie bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte, bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste Betriebsstätte, Ihres Gewerbes befindet. Das für Sie zuständige Finanzamt wird daher auch als Betriebsfinanzamt bezeichnet.
 

Hinweis:

Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Eine Auflistung möglicher Betriebsstätten können Sie der Regelung des § 12 der Abgabenordnung (AO) entnehmen. 

 

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Körperschaftsteuer

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Umsatzsteuer

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