Zuständigkeit für Vereine
Sie wollen einen Verein gründen und fragen sich, bei welchem Finanzamt dieser steuerlich geführt werden wird?
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Sie wollen einen Verein gründen und fragen sich, bei welchem Finanzamt dieser steuerlich geführt werden wird?
Diese Frage lässt sich schnell beantworten. Für den Verein ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich die Geschäftsleitung des Vereins liegt. Es kommt also darauf an, wo die wichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verein getroffen werden. Unerheblich ist dabei, in welchem Ort der Verein seinen zivilrechtlichen Sitz hat und in das Vereinsregister eingetragen ist. Hier können das Zivilrecht und das Steuerrecht durchaus auseinanderfallen.
Beispiel:
Der A-Verein hat seinen zivilrechtlichen Sitz in Ibbenbüren. Der Vorsitzende A wohnt in Rheine. Die Vorstandsitzungen, auf denen die wesentlichen Entscheidungen des Vereins getroffen werden, finden immer in der Wohnung des A in Rheine statt.
Lösung
Die Geschäftsleitung des Vereins liegt in Rheine, weil dort die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden. Der Verein wird deshalb steuerlich bei dem Finanzamt Steinfurt geführt, das für die Stadt Rheine zuständig ist.