IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Den Ehrenamtlern und Vereinen stehen in allen Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen feste Ansprechpersonen für Fragen rund um die Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zur Seite.

Sie können sich mit den Ansprechpersonen telefonisch innerhalb der Servicezeiten Ihres Finanzamts verbinden lassen. Außerhalb der Servicezeiten können Sie Ihr Anliegen auch jederzeit über das Kontaktformular übermitteln. Selbstverständlich sind die Ansprechpersonen gerne auch persönlich für Sie da. Wir empfehlen, vorab zwecks Terminabstimmung telefonisch Kontakt mit der Ansprechperson aufzunehmen.

Einen Ersatz für eine Steuerberatung kann und soll die Unterstützung durch die Ansprechpersonen nicht darstellen. Es geht vielmehr um das allgemeine Verständnis und offene Fragen im Einzelfall. Was ist beispielsweise bei der Satzung zu beachten, damit die Gemeinnützigkeit anerkannt wird? 

Bei vielen Fragen werden Ihnen der Beitrag "Vereine & Steuern" oder - bei der Erstellung der elektronischen Steuererklärung - die Broschüre „Mein ELSTER für Vereine“ weiterhelfen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die zentrale Ansprechperson in Ihrem Finanzamt gerne zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zum Thema Ehrenamt sind auch auf der Seite „Vereine und das Ehrenamt“ zu finden.


Weitere Informationen zum Thema Vereine, Ehrenamt und Steuern finden Sie in unseren Beiträgen:

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