Wie erhalten Sie eine Steuernummer für Ihren Betrieb?
Aufgrund der Anmeldung Ihres Betriebes erhält das Finanzamt Kenntnis von Ihrer Betriebsgründung. Den so genannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" einer gewerblichen oder selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit“ übermitteln Sie bitte innerhalb von einem Monat nach Gründung elektronisch an Ihr Finanzamt. Sobald das Finanzamt Ihre Unterlagen vollständig erhalten hat, erfolgt die steuerliche Neuaufnahme Ihres Betriebes. Ihre Steuernummer erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Angaben auf dem Postweg.
Den Fragebogen "zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen oder selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit" können Sie – sofern Sie schon ein Benutzerkonto angelegt haben – über ELSTER an Ihr Finanzamt schicken. Haben Sie noch kein Benutzerkonto, können Sie dieses über ELSTER beantragen. Eine ausführliche Ausfüllhilfe finden Sie ebenfalls dort.
Wann erhalten Sie Ihre neue Steuernummer für den Betrieb?
Die Dauer der Vergabe einer neuen Steuernummer ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
So kann es im Einzelfall vor Erteilung der Steuernummer erforderlich sein, dass noch einmal Kontakt mit den Antragstellern aufgenommen wird, um Rückfragen zu stellen, die sich aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ergeben. Auf diesem Wege können auch mögliche Unklarheiten für die Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig beseitigt werden.
Im Grundsatz wird daher vor Vergabe einer Steuernummer jedes neu gegründete Unternehmen durch das Finanzamt überprüft. In diesem Zusammenhang muss unter anderem seitens der Verwaltung nachvollzogen werden, ob der Einzelunternehmer oder die Gesellschaft tatsächlich existiert oder im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Finanzamtes ansässig ist. Dies dient dazu, im Vorfeld mögliche Missbrauchsfälle, wie zum Beispiel Umsatzsteuerbetrug, zu erkennen und zu verhindern.
Aus diesen Gründen kann es je nach Lage des Einzelfalls unterschiedlich lange dauern, bis eine Steuernummer erteilt wird.