Sie möchten keine Überweisungen mehr ausfüllen? Sie haben bereits so viel um die Ohren, dass Sie Zahlungszeitpunkte nicht im Blick behalten möchten oder können?
Dafür gibt es eine simple Lösung: Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren für alle Steuern und Abgaben an.
Welche Vorteile bietet die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren?
- Sie brauchen Ihre Zahlung(en) nicht mehr eigenständig anweisen.
- Sie haben keinen Ärger mehr mit Mahnungen oder Tippfehlern.
- Sie können Ihren Terminkalender entlasten.
Beträge werden dabei frühestes am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht.
Unabhängig davon gilt der eingezogene Betrag als bereits am Fälligkeitstag beim Finanzamt eingegangen. Säumniszuschläge können also künftig - auch bei verspäteter Abbuchung - nicht entstehen.
Was bucht die Finanzverwaltung vom Konto ab?
Sie selbst bestimmen, was abgebucht werden soll. Vielleicht möchten Sie nur die Vorauszahlungen durch das Finanzamt einziehen lassen oder aber sie möchten für sämtliche fälligen Beträge am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
Sie können wählen, ob Sie
- alle Steuern und Abgaben oder
- nur Personensteuern (also insbesondere Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer),
- nur Betriebssteuern (also insbesondere Umsatz- und Lohnsteuer) oder
- jeweils nur Vorauszahlungen (bei Betriebssteuern: Beträge aufgrund von angemeldeter und festgesetzter Lohnsteuer usw., Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Nebenforderungen, soweit diese in Zusammenhang mit einem einzuziehenden Betrag stehen)
abbuchen lassen wollen.
Natürlich gilt dies jeweils auch für die zugehörigen Folgesteuern bzw. Nebenforderungen (also z. B. für die Kirchensteuern zur Einkommensteuer oder die zur Lohnsteuer, die Sie ggf. als Arbeitgeber abführen müssen).
Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug oder in Abbuchungs-Mitteilungen mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum erläutert. So haben auch Sie einen guten Überblick.
Und die wichtigste Frage zum Schluss: Wie können Sie teilnehmen?
Eine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie grundsätzlich formlos, aber schriftlich, beantragen – und auch widerrufen. Damit das Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen von Ihnen hat, empfiehlt sich die Verwendung des Vordrucks zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. Sie können den Vordruck hier aufrufen und bereits online ausfüllen. Wichtig ist jedoch die eigenhändige Unterschrift.
Informationen rund um die elektronische Kommunikation und die elektronische Unterschrift finden Sie in dem Beitrag "Elektronischer Kontakt".
Weitere wichtigen Informationen in Kürze: - Bei mehreren Kontoinhabern ist die Unterschrift sämtlicher Kontoinhaber erforderlich.
- Werden Sie als Eheleute/Lebenspartner/Lebenspartnerinnen gemeinsam unter einer Steuernummer geführt, ist das SEPA-Lastschriftmandat von beiden Eheleuten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen zu unterschreiben.
- Eine Übermittlung per E-Mail oder über ELSTER ist leider - auch wenn das Dokument mit Original-Unterschrift eingescannt wurde - nicht möglich.
- Die mitgeteilte Kontoverbindung für Lastschriftzwecke wird grundsätzlich auch für Erstattungen verwendet, wenn Sie Ihrem Finanzamt nicht eine andere Kontoverbindung nur für Erstattungen benannt haben. Einzelfragen hierzu finden Sie auch auf der zweiten Seite des Formulars zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren.
- Wenn Sie Ihre Kontoverbindung wechseln, müssen Sie dem Finanzamt eine neue Lastschrifteinzugs-Ermächtigung erteilen. Das Finanzamt nimmt keine automatische Abbuchung von Ihrem neuen Konto vor, wenn Sie dem Finanzamt nicht die Erlaubnis hierfür erteilen.
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