IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Antworten auf Ihre wichtigsten Anliegen

Wir helfen Ihnen weiter! Wir geben Ihnen die Antworten auf Ihre häufigsten Fragen.

Formulare und Bescheinigungen einfach finden

Unter „Formulare und Vordrucke“ auf unserer Webseite finden Sie Formulare für Steuererklärungen und Anträge. Hierfür steht Ihnen auch eine Klickanleitung als Hilfestellung zur Verfügung. 

Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie online über das ELSTER-Fenster beantragen. Folgende Angaben sollten Sie dabei machen:

  • Name
  • Steuernummer und/oder steuerliche Identifikationsnummer 
  • Anzahl der benötigten Ausfertigungen
  • Bitte um Zusendung der oben genannten Bescheinigung

Als leistendes Unternehmen können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) beantragen. Sie können die Freistellungsbescheinigung daher elektronisch über ELSTER anfordern:

  • Name
  • Steuernummer und/oder steuerliche Identifikationsnummer 
  • Anzahl der benötigten Ausfertigungen
  • Bitte um Zusendung der oben genannten Bescheinigung

Ansässigkeitsbescheinigungen dürfen grundsätzlich nur auf einem offiziellen Vordruck ausgestellt werden. Diesen Vordruck müssen Sie vorab ausfüllen und anschließend an Ihr Finanzamt schicken. Nutzen Sie hierfür die Formulare im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (Formularcenter > Unternehmen > Doppelbesteuerung > Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA).

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung an Ihr Finanzamt zu schicken. Ein Exemplar verbleibt dann in Ihren Akten bei Ihrem Finanzamt, das andere Exemplar erhalten Sie – nach entsprechender Prüfung – mit der Bescheinigung Ihrer Ansässigkeit zurück.

Welche Steuerklassen es überhaupt gibt, welche Voraussetzungen für die jeweilige Steuerklasse erfüllt sein müssen und wie ein Wechsel der Steuerklasse erfolgt, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Lohnsteuerklassen. Sie können Ihren Antrag online über ELSTER stellen. 

Alternativ nutzen Sie das Papierformular „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ und reichen es beim Finanzamt ein. Der Antrag ist von beiden Ehegatten bzw. Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen zwingend zu unterschreiben.

Sie können diesen Antrag einfach online über das ELSTER-Portal an Ihr Finanzamt senden. 

Alternativ können Sie auch das Papierformular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ nutzen. Sie finden dieses Formular im Formular-Management-System des Bundesministeriums der Finanzen unter Formularcenter > Steuerformulare > Lohnsteuer Arbeitnehmer.

Steuererklärungen und Fristen

Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung und weiterer Steuerarten sind in unserem Steuerkalender hinterlegt, den Sie in Ihren persönlichen Kalender einfügen können.

In Nordrhein-Westfalen werden etwa 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten bearbeitet. Nach fünf Monaten sind über 97 Prozent und nach sechs Monaten fast 99 Prozent der Erklärungen abgeschlossen. Sie erhalten Ihren Bescheid sobald dieser erstellt ist.

Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie eine Verlängerung online über ELSTER oder schriftlich beim Finanzamt und geben Sie einen Grund und den gewünschten Zeitpunkt an.

Besuchen Sie das ELSTER-Portal, um Steueranpassungen, Adressänderungen oder Dokumentenuploads direkt digital vorzunehmen.

Zahlungen und SEPA-Lastschriftverfahren

Automatische Steuerzahlung ohne Terminsorgen:

Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren werden fällige Steuerbeträge automatisch durch Ihr Finanzamt eingezogen. Das entsprechende Formular finden Sie unter „SEPA-Lastschriftmandat“ auf unserer Webseite.