Aufbau der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen
Oder anders gefragt: Was steckt eigentlich hinter dem Begriff ‚Finanzverwaltung‘?
IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/ |
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Oder anders gefragt: Was steckt eigentlich hinter dem Begriff ‚Finanzverwaltung‘?
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist vielseitig aufgestellt.
Die meisten werden in erster Linie das Ministerium der Finanzen und die Finanzämter mit dem Begriff Finanzverwaltung verbinden. Doch das ist nicht alles.
So gibt es eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Die Hochschule für Finanzen bietet ein Studium an, während die Ausbildung von der Landesfinanzschule übernommen wird. Die Fortbildungsakademie bietet umfangreiche Fortbildungen an, damit die Beschäftigten immer auf dem neuesten Stand sind.
Die Oberfinanzdirektion ist die Mittelbehörde und hat die Dienst- und Fachaufsicht über die 130 Finanzämter in Nordrhein-Westfalen.
Das Landesamt für Finanzen, welches sich um Themen wie EPOS und den Unterhaltsvorschuss kümmert sowie das Landesamt für Besoldung und Versorgung ergänzen das Portfolio.
Einen Überblick über den Aufbau der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen finden Sie in der folgenden Abbildung:
In Deutschland gibt es insgesamt über 600 Finanzämter…
In Nordrhein-Westfalen alleine existieren derzeit 130 Finanzämter. Diese unterteilen sich in sogenannte Festsetzung- und Funktionsfinanzämter. Darüber hinaus gibt es auch andere Dienststellen in der Finanzverwaltung , wie zum Beispiel das Ministerium der Finanzen oder die Hochschule für Finanzen.
Aber wie genau ist ein Finanzamt überhaupt aufgebaut?
Damit Sie eine Ansprechperson in Ihrer Nähe haben, ist die Finanzverwaltung in ganz Nordrhein-Westfalen mit ihren Finanzämtern vertreten. Eine Übersicht unserer Standorte in ganz Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
Bestimmt wurden Sie schon einmal von Ihrem Finanzamt kontaktiert. Sei es durch einen Steuerbescheid oder vielleicht auch durch ein Schreiben Ihres Finanzamtes.
Wer genau hinschaut, entdeckt manchmal im Aktenzeichen eine Stellenbezeichnung, wie zum Beispiel
oder auch eine Funktionsbezeichnung, wie zum Beispiel
Das Finanzamt ist Ihr direkter Kontakt in Sachen Steuern. Es ist in verschiedene Bereiche unterteilt. Je nach Anliegen findet die Bearbeitung in unterschiedlichen Stellen statt.
Dienststellenleitung
Die Vorsteherin oder der Vorsteher ist die Person, die das Finanzamt leitet und die Dienst- und Fachaufsicht über die Bediensteten des Finanzamtes innehat.
Unterstützt wird die Dienststellenleitung von der Geschäftsstelle des Finanzamtes, die unter anderem viele Organisatorische Dinge übernimmt.
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Sachgebietsleitungen
Das Finanzamt übernimmt unterschiedliche Aufgaben, die in verschiedene Arbeitsgebiete zusammengefasst werden. Diese zusammengefassten Arbeitsgebiete nennen sich Sachgebiete. Die Sachgebietsleitung leitet einen oder mehrere Sachgebiete. Die jeweilige Sachgebietsleitung ist die vorgesetzte Person der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ihres Sachgebiets.
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Arbeitsgebiete
Die Arbeitsgebiete werden auch Bezirke oder Stellen genannt. Sie sind der Tätigkeitsbereich der Sachbearbeitungen des Finanzamtes.
Wenn Sie Ihr Finanzamt mit einem Anliegen kontaktieren, sind hierfür je nach Art des Anliegens abweichende Stellen zuständig.
Info
Die Info ist sozusagen die Servicestelle des Finanzamts und
Ihre erste Anlaufstelle für Anliegen, die Sie persönlich vortragen.
Sie nimmt zum Beispiel Steuererklärungen an und erteilt Auskünfte.
Neuaufnahmestelle
Die Neuaufnahmestelle ist insbesondere zuständig für neu aufzunehmende Fälle,
Gewerbeanmeldungen oder die Übernahme von Fällen.
Die Neuaufnahmestelle übernimmt zum Beispiel die Vergabe von Steuernummern bei Neugründungen.
Veranlagungsstellen
Hierunter fallen verschiedene Stellen.
Es gibt zum Beispiel V-Stellen für Personen, die nichtselbständig oder gewerblich/selbständig tätig sind
oder V-Stellen, die sich mit der die Bearbeitung von Angelegenheiten von Gesellschaften befassen.
Die Veranlagungsstelle ist insbesondere zuständig für die Bearbeitung von Steuererklärungen.
Sie übernimmt auch die Erstbearbeitung von Einsprüchen.
Erhebungsstellen
Die Erhebungsstelle ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten rund um den Zahlungsverkehr.
Sie befasst sich zum Beispiel mit
Guthaben,
Nachzahlungen,
Verrechnungen,
Zahlungsaufschüben,
Erlassen sowie
Vollstreckungsmaßnahmen.
Rechtsbehelfsstelle
Diese Stelle ist unter anderem für die Bearbeitung von Einsprüchen zuständig,
wenn eine Einigung mit der vorherigen Stelle nicht möglich ist.
Sie nimmt eine erneute Prüfung des gesamten Falles vor und
führt auch Verfahren vor den Gerichten durch.
Außenprüfung
Bei einer Außenprüfung erfolgt regelmäßig die Prüfung von Unterlagen vor Ort.
Hinter dieser Stelle verbergen sich zum Beispiel die Betriebsprüfung oder
die Umsatzsteuer-Sonderprüfung.
Sonstige Stellen
sind zum Beispiel die
Geschäftsstelle
Liquiditätsprüfung
Lohnsteuer-Anmeldestelle
Umsatzsteuer-Voranmeldestelle
Poststelle
IT-Stelle
Zu unterscheiden ist zwischen den
Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern sind die Festsetzungsfinanzämter zuständig. Für die Betriebsprüfungen, denen Großunternehmen und Konzerne regelmäßig unterliegen, sind die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig.
Die lokal bzw. regional zuständigen Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung können über den Finanzamtsfinder nach Angabe der zuständigen Adresse unterhalb der Suchtreffer angezeigt werden.
Die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen ist die bundesweit größte Steuerfahndung. Ausgestattet mit über 600 Stellen für Fahnderinnen und Fahnder in zehn Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung und Sondereinheiten wie der ressortübergreifenden Task Force, ARES oder ZEUS wird im Land ermittelt, um Steuerhinterziehung und ähnliche Delikte zu verfolgen.
Die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime soll künftig zentral im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) erfolgen beziehungsweise koordiniert werden. Stufenweise werden die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bis 1. Januar 2025 organisatorisch in diese neue Landesbehörde integriert, führen als regionale Niederlassung aber ihre wichtige Ermittlungsarbeit vor Ort fort.
Die lokal bzw. regional zuständigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung können über den Finanzamtsfinder nach Angabe der zuständigen Adresse unterhalb der Suchtreffer angezeigt werden.