IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist vielseitig aufgestellt. 

Die meisten werden in erster Linie das Ministerium der Finanzen und die Finanzämter mit dem Begriff Finanzverwaltung verbinden. Doch das ist nicht alles.

So gibt es eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Die Hochschule für Finanzen bietet ein Studium an, während die Ausbildung von der Landesfinanzschule übernommen wird. Die Fortbildungsakademie bietet umfangreiche Fortbildungen an, damit die Beschäftigten immer auf dem neuesten Stand sind. 

Die Oberfinanzdirektion ist die Mittelbehörde und hat die Dienst- und Fachaufsicht über die 130 Finanzämter in Nordrhein-Westfalen. 

Das Landesamt für Finanzen, welches sich um Themen wie EPOS und den Unterhaltsvorschuss kümmert sowie das Landesamt für Besoldung und Versorgung ergänzen das Portfolio. 

Einen Überblick über den Aufbau der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen finden Sie in der folgenden Abbildung:

Profil der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen


 

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen

In Deutschland gibt es insgesamt über 600 Finanzämter…
In Nordrhein-Westfalen alleine existieren derzeit 130 Finanzämter. Diese unterteilen sich in sogenannte Festsetzung- und Funktionsfinanzämter. Darüber hinaus gibt es auch andere Dienststellen in der Finanzverwaltung  , wie zum Beispiel das Ministerium der Finanzen oder die Hochschule für Finanzen.

Aber wie genau ist ein Finanzamt überhaupt aufgebaut? 
Damit Sie eine Ansprechperson in Ihrer Nähe haben, ist die Finanzverwaltung in ganz Nordrhein-Westfalen mit ihren Finanzämtern vertreten. Eine Übersicht unserer Standorte in ganz Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:

Standortkarte der Finanzämter in NRW

Wie ist ein Festsetzungs-Finanzamt aufgebaut?

Wie ist ein Festsetzungs-Finanzamt aufgebaut? 

Bestimmt wurden Sie schon einmal von Ihrem Finanzamt kontaktiert. Sei es durch einen Steuerbescheid oder vielleicht auch durch ein Schreiben Ihres Finanzamtes. 
Wer genau hinschaut, entdeckt manchmal im Aktenzeichen eine Stellenbezeichnung, wie zum Beispiel 

  • ‚EHBZ /EHSt ‘ – diese Abkürzung steht für ‚Erhebungsbezirk‘ oder ‚Erhebungsstelle‘ 

oder auch eine Funktionsbezeichnung, wie zum Beispiel 

  • ‚SGL‘, als Kurzbezeichnung für ‚Sachgebietsleitung‘. 

 

Aber was steckt da genau hinter?

Das Finanzamt ist Ihr direkter Kontakt in Sachen Steuern. Es ist in verschiedene Bereiche unterteilt. Je nach Anliegen findet die Bearbeitung in unterschiedlichen Stellen statt. 

Dienststellenleitung

Die Vorsteherin oder der Vorsteher ist die Person, die das Finanzamt leitet und die Dienst- und Fachaufsicht über die Bediensteten des Finanzamtes innehat. 
Unterstützt wird die Dienststellenleitung von der Geschäftsstelle des Finanzamtes, die unter anderem viele Organisatorische Dinge übernimmt.

Sachgebietsleitungen

Das Finanzamt übernimmt unterschiedliche Aufgaben, die in verschiedene Arbeitsgebiete zusammengefasst werden. Diese zusammengefassten Arbeitsgebiete nennen sich Sachgebiete. Die Sachgebietsleitung leitet einen oder mehrere Sachgebiete. Die jeweilige Sachgebietsleitung ist die vorgesetzte Person der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ihres Sachgebiets.

Arbeitsgebiete

Die Arbeitsgebiete werden auch Bezirke oder Stellen genannt. Sie sind der Tätigkeitsbereich der Sachbearbeitungen des Finanzamtes. 
Wenn Sie Ihr Finanzamt mit einem Anliegen kontaktieren, sind hierfür je nach Art des Anliegens abweichende Stellen zuständig.

 

Info

 Die Info ist sozusagen die Servicestelle des Finanzamts und
Ihre erste Anlaufstelle für Anliegen, die Sie persönlich vortragen. 

Sie nimmt zum Beispiel Steuererklärungen an und erteilt Auskünfte.

 

Neuaufnahmestelle

Die Neuaufnahmestelle ist insbesondere zuständig für neu aufzunehmende Fälle,
Gewerbeanmeldungen oder die Übernahme von Fällen.

Die Neuaufnahmestelle übernimmt zum Beispiel die  Vergabe von Steuernummern bei Neugründungen.

 

Veranlagungsstellen

Hierunter fallen verschiedene Stellen. 

Es gibt zum Beispiel V-Stellen für Personen, die nichtselbständig oder gewerblich/selbständig tätig sind
oder V-Stellen, die sich mit der die Bearbeitung von Angelegenheiten von Gesellschaften befassen.

Die Veranlagungsstelle ist insbesondere zuständig für die Bearbeitung von Steuererklärungen.
Sie übernimmt auch die Erstbearbeitung von Einsprüchen.

 

Erhebungsstellen

Die Erhebungsstelle ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten rund um den Zahlungsverkehr. 

Sie befasst sich zum Beispiel mit
Guthaben,
Nachzahlungen,
Verrechnungen,
Zahlungsaufschüben,
Erlassen sowie
Vollstreckungsmaßnahmen.

 

Rechtsbehelfsstelle

Diese Stelle  ist unter anderem für die Bearbeitung von Einsprüchen zuständig,
wenn eine Einigung mit der vorherigen Stelle nicht möglich ist.

Sie nimmt eine erneute Prüfung des gesamten Falles vor und
führt auch Verfahren vor den Gerichten durch. 

 

Außenprüfung

Bei einer Außenprüfung erfolgt regelmäßig die Prüfung von Unterlagen vor Ort. 

Hinter dieser Stelle verbergen sich zum Beispiel die Betriebsprüfung oder
die Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

 

Sonstige Stellen

sind zum Beispiel die

Geschäftsstelle
Liquiditätsprüfung
Lohnsteuer-Anmeldestelle
Umsatzsteuer-Voranmeldestelle
Poststelle
IT-Stelle

Was ist die Aufgabe eines Funktions-Finanzamtes?

Was ist die Aufgabe eines Funktions-Finanzamtes?

Zu unterscheiden ist zwischen den

  • Finanzämtern für Groß- und Konzernbetriebsprüfung und
  • Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung.

Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern sind die Festsetzungsfinanzämter zuständig. Für die Betriebsprüfungen, denen Großunternehmen und Konzerne regelmäßig unterliegen, sind die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig.

Die lokal bzw. regional zuständigen Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung können über den Finanzamtsfinder nach Angabe der zuständigen Adresse unterhalb der Suchtreffer angezeigt werden.  

Die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen ist die bundesweit größte Steuerfahndung. Ausgestattet mit über 600 Stellen für Fahnderinnen und Fahnder in zehn Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung und Sondereinheiten wie der ressortübergreifenden Task Force, ARES oder ZEUS wird im Land ermittelt, um Steuerhinterziehung und ähnliche Delikte zu verfolgen.

Die Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime soll künftig zentral im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) erfolgen beziehungsweise koordiniert werden. Stufenweise werden die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung bis 1. Januar 2025 organisatorisch in diese neue Landesbehörde integriert, führen als regionale Niederlassung aber ihre wichtige Ermittlungsarbeit vor Ort fort. 

Die lokal bzw. regional zuständigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung können über den Finanzamtsfinder nach Angabe der zuständigen Adresse unterhalb der Suchtreffer angezeigt werden.