Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe von 1.500,00 Euro pro Kalendermonat. Es handelt sich um den sogenannten Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten. Er erhöht sich dann um 561,43 Euro für die erste und um jeweils weitere 312,78 Euro für die zweite bis fünfte Person (Stand 1. Juli 2024).
Die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages aufgrund von Personen, denen Sie Unterhalt gewähren müssen, ist nur auf Antrag möglich.
Den Antrag müssen Sie bei Ihrer Bank stellen. Zuvor müssen Sie die Unterhaltsverpflichtung durch einen geeigneten Nachweis glaubhaft machen.
Kann das Finanzamt einen entsprechenden Nachweis ausstellen?
Das Finanzamt kann grundsätzlich als erste Anlaufstelle keinen geeigneten Nachweis ausstellen.
Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte, Steuerberater und die anerkannten Schuldner – und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen können Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Sie sollten sich deshalb zunächst mit diesen in Verbindung setzen.