IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Informationen

Der Einstieg in eine Karriere bei der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist auf verschiedenen Wegen möglich:

  • als Führungskraft in der Finanzverwaltung
  • duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin/ zum Diplom-Finanzwirtin (FH)
  • Ausbildung zur Finanzwirtin/ zum Finanzwirt
  • Quereinsteigerin/Quereinsteiger

Die Tätigkeit in der Finanzverwaltung bietet exzellente Aufstiegs- und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten in einem spannenden und verantwortungsreichen Tätigkeitsfeld. Dabei stehen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zahlreiche Möglichkeiten der individuellen Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung zur Verfügung. Zum Beispiel:

  • flexible Teilzeitmöglichkeiten
  • mobile Arbeit
  • großzügige Ausgestaltung der flexiblen Wochenarbeitszeit
  • Sonderurlaubsmöglichkeiten

Zudem gewährleistet die Finanzverwaltung verschiedenste Fortbildungsmöglichkeiten und umfangreiche Gesundheitsprogramme. Darüber hinaus setzt die Finanzverwaltung im Rahmen der Digitalisierung zunehmend auf moderne und vielseitige Lernprogramme.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bietet als Arbeitgeber ein vielseitiges und abwechslungsreiches Angebot an Tätigkeitsfeldern an. Ein Job mit Zukunft bedeutet einen krisensicheren Arbeitsplatz verbunden mit zukunftsorientierten Entwicklungsmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

Wonach suchen Sie?

Ausbildung

Für die duale Ausbildung zur Finanzwirtin bzw. zum Finanzwirt wird die Fachoberschulreife oder ein vergleichbarer Schulabschluss erwartet. Der theoretische Teil im Blockmodell erfolgt in der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen in Wuppertal oder den Außenstellen in Bonn oder Rhede. Der praktische Teil wird in einem Finanzamt in Nordrhein-Westfalen absolviert. Mit Beginn der Ausbildung erfolgt eine Übernahme in das Verhältnis einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.

Informationen zur Ausbildung und zum Berufsbild erhalten Sie auf der Karriereseite der Finanzverwaltung unter www.die-zukunft-steuern.nrw. Die Bewerbung ist online über unser Bewerbungsportal unter www.ausbildung-im-finanzamt.de möglich.

Duales Studium

Für das dreijährige duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin bzw. zum Diplom-Finanzwirt an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen müssen Bewerberinnen und Bewerber das Abitur oder die Fachhochschulreife mitbringen. Der theoretische Teil im Blockmodell erfolgt  in der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen oder in den Außenstellen Herford und Hamminkeln. Der praktische Teil wird in einem Finanzamt in Nordrhein-Westfalen  absolviert. Mit Beginn der Ausbildung erfolgt eine Übernahme in das Verhältnis einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.

Informationen zum Studium und zum Berufsbild erhalten Sie auf der Karriereseite der Finanzverwaltung unter www.die-zukunft-steuern.nrw. Die Bewerbung ist online über unser Bewerbungsportal unter  www.studium-im-finanzamt.de  möglich.

Stellen für einen Quereinstieg

In unserer Finanzverwaltung bieten wir Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten als sogenannte Regierungsbeschäftigte, die dem Tarifbereich angehören.

Beschäftigte, die dem Tarifbereich angehören, tragen in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung Regierungsbeschäftigte (RBe) bzw. Regierungsbeschäftigter (RB).  Hierzu gehören beispielsweise folgende Aufgabenfelder im Finanzamt:

  • Sachverständige, Diplom-Ingenieurin und Diplom-Ingenieur (FH) als Bausachverständige
  • Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige
  • Mitarbeit für Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige
  • Mitarbeit im Büroservice
  • Mitarbeit in der Geschäftsstelle
  • Mitarbeit im Betriebsprüfungsinnendienst
  • Mitarbeit als Hausmeisterin oder Hausmeister
  • Mitarbeit in der Revisorenstelle der Spielbanken

Die Finanzverwaltung schreibt zusätzlich in regelmäßigen Abständen zentral Stellen für Regierungsbeschäftigte in den Finanzämtern in folgenden Fachbereichen aus:

  • Erhebungsstellen
  • Grundstücksstellen
  • Neuaufnahmestellen, Umsatzsteuervoranmeldungsstellen und Lohnsteuer-Anmeldungsstellen

Ausführliche Informationen zum Quereinstieg finden Sie unter www.die-zukunft-steuern.nrw/quereinstieg.