IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

31. Dezember 2024
Freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen, haben Sie vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres Zeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Abgabepflichten und -fristen'.

31. Dezember 2025
Freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen, haben Sie vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres Zeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Abgabepflichten und -fristen'.