IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Digitale Abgabe über ELSTER empfohlen
„Wir empfehlen, die Steuererklärung digital abzugeben. Über das kostenlose Online-Finanzamt ELSTER kann man jederzeit und von überall seine Steuererklärung erstellen. Viele Angaben, wie beispielsweise aus der Lohnsteuerbescheinigung oder für die Renteneinkünfte, können automatisch durch das Programm übernommen werden. Einmal eingerichtet, lohnt es sich, das Programm weiter zu nutzen, da Vorjahresdaten übernommen werden können. Dies spart Zeit. Durch Hinweise bei der Eingabe der übrigen Daten und die bewährte ‚Prüfberechnung‘ erhält man sofort eine Rückmeldung, ob die Daten vollständig und plausibel sind“, sagt Werner Brommund, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.
 

Gründe für eine Abgabeverpflichtung
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind beispielsweise:

  • Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) oder andere Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben. 

Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten wurde (Steuerklasse I sowie Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und -partner in Steuerklasse IV), sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Mehr Informationen dazu finden Sie online auf der Internetseite der Finanzämter unter www.finanzamt.nrw.de.
 

Tipps zur Abgabe
Werner Brommund, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen gibt einige Tipps zur erleichterten Abgabe der Steuererklärung:

  • Geben Sie Ihre Steuererklärung digital über ELSTER ab. Das Programm prüft vor Absendung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt und die Eingaben plausibel sind. Dies vermeidet Nachfragen und kann die Bearbeitung beschleunigen.
  • Nutzen Sie die Funktion „Vorausgefüllte Steuererklärung“. ELSTER überträgt dann u.a. die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen sowie Daten von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung automatisch in Ihre Erklärung.
  • Belege sind erst nach Aufforderung des Finanzamts vorzulegen. 
  • Informieren Sie das Finanzamt zeitnah über Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung.
  • Bei Papierabgabe verwenden Sie bitte nur amtliche Vordrucke und füllen diese gut leserlich aus.

Service des Finanzamts
Viele Anliegen können rund um die Uhr online über www.finanzamt.nrw.de erledigt werden. Telefonisch sind die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wie folgt erreichbar: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Vor Ort-Termine im Finanzamt sind montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. Ein Wunschtermin für einen persönlichen Besuch kann jederzeit online unter www.finanzamtstermine.nrw.de gebucht werden.