Erleichterung für Grenzpendler: Deutschland und Niederlande einigen sich auf neue Homeoffice-Regelung – Nordrhein-Westfalen begrüßt Anpassung des Steuerabkommens
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird angepasst: Künftig sollen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert. Die Vereinbarung ist ein erster Schritt zu einer moderneren, alltagstauglichen Lösung im grenzüberschreitenden Arbeitsleben – und ein Erfolg für Nordrhein-Westfalen, das sich seit Jahren für faire und praktikable steuerliche Regelungen für Grenzgänger einsetzt.
