IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, erhalten in der nächsten Zeit ein Erinnerungsschreiben. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter rufen damit dazu auf, die Abgabe der Grundsteuererklärung zeitnah nachzuholen.

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen.

„Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt“, erklärt Oberfinanzpräsident Werner Brommund. „In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.“

Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER erledigen. Die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Hierbei ist wichtig zu wissen: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“, betont Brommund. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“ Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

 

Grundsteuer-Hotline weiter besetzt
Für individuelle Fragen zur Grundsteuer ist die von den Finanzämtern eingerichtete Grundsteuer-Hotline wie gewohnt weiter erreichbar. Die Hotlines sind montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern der zuständigen Finanzämter stehen unter www.grundsteuer.nrw.de bereit.

 

Hintergrund
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.