IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Grund- sowie der Kinderfreibetrag steigen weiter. Das Finanzamt empfiehlt die Online-Steuererklärung über ELSTER.

Ab Mitte März starten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Die Abgabe der Steuererklärung war noch nie so einfach und flexibel: Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online erledigen.

„Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge, sind bereits vorausgefüllt und können einfach übernommen werden. Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen“, erklärt Werner Brommund, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Außerdem bietet ELSTER die Möglichkeit, Steuerbescheide digital zu empfangen – das verkürzt die Wartezeit auf die Post.“

Und schließlich kann der Bescheid gute Nachrichten bringen. Denn die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen können von steuerlichen Anpassungen profitieren.

Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person, also auf 23.568 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterstützung für Eltern
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4.770 Euro für jedes Elternteil, also auf 9.540 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, kann sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern erfragen.

Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen
Einnahmen, zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (zum Beispiel als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 € jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.

Tipps für eine reibungslose Steuererklärung

  • Nutzen Sie die Funktion der „vorausgefüllten Steuererklärung“: Damit werden relevante Daten automatisch übernommen.
  • ELSTER prüft die fertige Steuererklärung auf Eingabefehler. Das vermeidet Nachfragen und kann die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen.
  • Achten Sie darauf, Ihre Anschrift und Bankverbindung aktuell zu halten.
  • Belege müssen nicht eingereicht werden. Dies muss nur auf Anfrage des Finanzamtes erfolgen und geht dann ganz einfach digital über ELSTER. „Bitte reichen Sie immer Kopien ein und behalten Sie die Originale sicher bei sich“, empfiehlt Brommund.

„Antworten auf Ihre Top-Anliegen und zu allgemeinen, steuerlichen Fragen bietet unsere Internetseite www.finanzamt.nrw.de. Dort können Sie Ihrem Finanzamt auch eine Nachricht mit Ihrer Frage schicken oder einen persönlichen Termin buchen“, so Brommund.

Zum Hintergrund:

Die Finanzämter beginnen regelmäßig im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis fünf Monaten über 95 % aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von sechs Monaten werden über 97 % der Erklärungseingänge erledigt.