Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) bündelt und vernetzt die besondere Expertise der Finanzverwaltung im Kampf gegen schwere Steuerstraftaten, Cybercrime und Geldwäsche. Komplexe Großverfahren werden im LBF NRW zentral koordiniert, das zudem die Funktion einer schlanken Schnittstelle zu Polizei und Justiz sowie Fahndungsbehörden in anderen Ländern, Staaten und auf EU-Ebene einnimmt. Mit dieser bundesweit einzigartigen Konzentration von Know-How und Ressourcen in einem eigenen Landesamt mit insgesamt 1.200 Beschäftigten erhöht Nordrhein-Westfalen die Schlagkraft seiner renommierten Steuerfahndung noch einmal signifikant.
Das LBF NRW umfasst eine Zentralabteilung und acht operativ tätige Abteilungen mit landesweiten Zuständigkeiten.
Zentralabteilung
Die von der Behördenleitung geführte Zentralabteilung umfasst neben der Geschäftsstelle und der IT-Stelle einen Leitungsstab. Im Leitungsstab sind die Bereiche
Steuerung,
Controlling und
Reporting angesiedelt.
Abteilung I Analyse und Strategie
In der Abteilung I werden die Aufgabenfelder
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
Steueraufsicht,
Geldwäsche,
schwere Finanzkriminalität,
IT-Fahndung sowie
ein IT-Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (IT-FK) gebündelt.
Abteilung II Finanzkriminalität und Organisierte Kriminalität
Die Abteilung II umfasst die Bereiche
Abteilungen III bis VIII
Die Regionalabteilungen III bis VIII sind für die Verfolgung von Steuerstraftaten in den jeweiligen Regionen verantwortlich und umfassen die Zuständigkeiten der einzelnen Festsetzungsfinanzämter:
Die Kontaktdaten der Zentralabteilung sowie zu den Abteilungen I und II können der Kontaktspalte zum Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW entnommen werden.