IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Zur steuerlichen Registrierung reichen Sie bitte folgende vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen ein:
(vgl. Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de):
Unternehmen / Umsatzsteuer / Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern)

  1. Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (PDF, 376.06 KB) 
  2. Ansässigkeitsbescheinigung der türkischen Steuerverwaltung (https://www.gib.gov.tr/)
  3. Anlage zum Fragebogen
    Anlage - Handel mit Waren über das Internet (PDF, 141.79 KB)
  4. Erklärung zur E-Mail-Kommunikation mit dem Finanzamt
  5. Anleitung zum Fragebogen (PDF, 142.98 KB)

Der Unternehmer muss seine Umsätze und ggf. Vorsteuerbeträge monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt übermitteln (Umsatzsteuer-Voranmeldung). Die Zahllast bzw. Erstattung ist dabei vom Unternehmer selbst zu berechnen und ohne weitere Aufforderung an das Finanzamt zu überweisen. Zudem ist zusätzlich einmal jährlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben.
 
Diese Steueranmeldungen sind jeweils auf elektronischem Wege zu übermitteln. Einzelheiten zum elektronischen Datenübermittlungsverfahren erfahren Sie unter www.elster.de oder www.finanzamt.de sowie bei Ihrem Finanzamt, Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem Daten verarbeitenden Unternehmen.
 
Steuerlich relevante Unterlagen sind aufzubewahren und auf Anfrage an das Finanzamt zu übermitteln.

Als türkischer Unternehmer führen Sie Umsätze in Deutschland aus und sind verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen. Die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfolgt entweder monatlich oder vierteljährlich.
 
Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist auch dann abzugeben, wenn Sie im Voranmeldungszeitraum keine Umsätze in Deutschland ausgeführt haben und auch keine Vorsteuern auf Wareneinkäufe oder Kosten in Deutschland angefallen sind.
Tragen Sie dann unter Umsätze und Vorsteuern jeweils die Zahl 0 ein. Andernfalls erhalten Sie eine Mahnung zur Abgabe der Voranmeldung.

Für Ihr türkisches Unternehmen sind Kosten mit deutscher Umsatzsteuer bei Ihrer Tätigkeit in Deutschland angefallen. Ihr Unternehmen hat jedoch keine Umsätze in Deutschland ausgeführt oder nur Umsätze ausgeführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
 
Für die Bearbeitung eines sog. Antrags auf Vorsteuervergütung ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
Weitere Informationen über die Erstattung der deutschen Umsatzsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Bundeszentralamt für Steuern.