IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/
Logo: nrwGOV Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Bitte beachten Sie:

Ein eingelegter Einspruch führt dazu, dass Ihr gesamter Steuerfall noch einmal geprüft werden kann. 
Das bedeutet einerseits, dass sich eine Änderung zu Ihren Gunsten ergeben kann. In Ausnahmefällen kann es aber auch vorkommen, dass die Prüfung dazu führt, dass Ausgaben gestrichen werden, weil beispielweise festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung gar nicht vorlagen.
In diesem Falle haben Sie aber die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzunehmen. Das Finanzamt weist Sie dann darauf hin.

Ein Einspruch muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten.

1

Gegen was können Sie Einspruch einlegen?

Gegen was können Sie Einspruch einlegen? 

Einen Einspruch können Sie gegen sämtliche Verwaltungsakte einlegen. Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff ‚Verwaltungsakt‘? 

Verwaltungsakte sind insbesondere Steuerbescheide, aber zum Beispiel auch ein Schreiben des Finanzamtes über die Ablehnung eines von Ihnen gestellten Antrags. 

Keine Verwaltungsakte sind zum Beispiel rein informative Schreiben oder Ankündigungen, wie zum Beispiel Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen. Hiergegen können Sie keinen Einspruch einlegen.

Weitere Informationen zum Thema ‚Verwaltungsakt‘ finden Sie in unserem Steuer-ABC
 

2

Die Einspruchsfrist

3

Die Form des Einspruchs: Wie legen Sie Einspruch ein?

4

Was muss der Einspruch enthalten?

5

Müssen Sie Ihre Steuern trotzdem zahlen, wenn Sie Einspruch eingelegt haben?

6

Wie ist das weitere Verfahren?

7

Anhängige Klageverfahren

Weitere Informationen