Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2025 (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2025.
Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter lediglich den Gewerbesteuermessbetrag feststellen und der für die Gewerbesteuer zuständigen Gemeinde mitteilen. Die Festsetzung der Gewebesteuer selbst erfolgt dann durch die jeweilige Gemeinde. Diese ist auch für die Zahlung der Gewerbesteuer und eventuelle Vorauszahlungen zuständig.
Weitere Informationen zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie in dem Beitrag 'Gewerbesteuer'.