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Termine des Tages

28. Februar 2027
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2025 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2025.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter lediglich den Gewerbesteuermessbetrag feststellen und der für die Gewerbesteuer zuständigen Gemeinde mitteilen. Die Festsetzung der Gewebesteuer selbst erfolgt dann durch die jeweilige Gemeinde. Diese ist auch für die Zahlung der Gewerbesteuer und eventuelle Vorauszahlungen zuständig.

Weitere Informationen zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie in dem Beitrag 'Gewerbesteuer'.

28. Februar 2027
Abgabe der jährlichen Umsatzsteueranmeldung 2025 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2025.

Löst die Umsatzsteueranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Umsatzsteuer-Jahreserklärung'.

28. Februar 2027
Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2025 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2025.

31. Juli 2027
Abgabe der Einkommensteuererklärung 2026 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2026.

Weitere Informationen zur Abgabe der Steuererklärung finden Sie in dem Beitrag 'Abgabepflichten und -fristen'.

31. Juli 2027
Abgabe der Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2026 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2026.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung'.

31. Juli 2027
Abgabe der Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2025 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025.

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen  'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung' sowie 'Land- und Forstwirtschaft'. 

31. Juli 2027
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2026 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2026.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter lediglich den Gewerbesteuermessbetrag feststellen und der für die Gewerbesteuer zuständigen Gemeinde mitteilen. Die Festsetzung der Gewebesteuer selbst erfolgt dann durch die jeweilige Gemeinde. Diese ist auch für die Zahlung der Gewerbesteuer und eventuelle Vorauszahlungen zuständig.

Weitere Informationen zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie in dem Beitrag 'Gewerbesteuer'.

31. Juli 2027
Abgabe der jährlichen Umsatzsteueranmeldung 2026 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2026.

Löst die Umsatzsteueranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Umsatzsteuer-Jahreserklärung'.

31. Juli 2027
Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2026 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2026.

31. Juli 2027
Abgabe Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2025 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Land- und Forstwirtschaft'.