Das Finanzamt Kleve ist zentral zuständig für Unternehmer, die im Königreich der Niederlande ansässig und in der Bundesrepublik Deutschland zu Umsatzsteuerzwecken zu registrieren sind (§ 21 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 17 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung).